Reprobel ist eine Verwertungsgesellschaft
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine bestimmte Art von Gesellschaft (im Falle von Reprobel: SC), die die Urheberrechte und die gesetzlichen Vergütungsrechte für eine bestimmte Gruppe von Rechtsinhabern verwaltet. Rechtsinhaber bei Reprobel ist derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat (d. h. der Urheber) oder der über einen Vertrag Verwertungsrechte an diesem Werk erworben hat (z. B. ein Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft). Reprobel ist also keine öffentliche Behörde, sondern ein privates Unternehmen, wenn auch mit einem spezifischen Auftrag und mit einem Einziehungsauftrag für die von ihm verwalteten gesetzlichen Vergütungen.
Die Satzung von Reprobel finden Sie hier. Darüber hinaus verfügt Reprobel über eine Reihe weiterer Grundlagendokumente, wie z. B. eine allgemeine Regelung, eine interne Regelung der Verteilungskollegien (Urheber- und Verlegerkollegium), Verteilungsregeln, Einziehungs- und Preisbildungsregeln usw.
Der Kontrolldienst der Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte und ähnliche Rechte beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft sorgt dafür, dass Reprobel das Gesetz und seine Grundlagendokumente respektiert und dass seine Tarife objektiv sind.
Verwertungsgesellschaften wie Reprobel werden vom zuständigen Wirtschaftsminister zugelassen und arbeiten unter der Aufsicht des Kontrolldienstes und eines Wirtschaftsprüfers. Sie arbeiten innerhalb eines strengen Regulierungsrahmens, insbesondere was ihre Organisation, die interne und externe Kontrolle, die Transparenz und die Rechnungslegungsstandards betrifft. Ihre Einziehungs- und Verteilungsverfahren sollten auf nicht diskriminierenden Kriterien beruhen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Unternehmen gleicher Größe und Branche grundsätzlich gleich behandelt werden sollten und Abweichungen begründet werden können. Die Lizenzgebühren von Verwertungsgesellschaften müssen objektiv sein und in einem Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert sowohl der von der Lizenz erfassten Handlungen als auch ihrer Verwaltungsdienste stehen.
Wenn Sie eine Beschwerde über Reprobel haben, können Sie diese bei dem Kontrolldienst einreichen oder unser internes
Beschwerdeverfahren nutzen.
Verwertungsgesellschaften werden von den Rechtsinhabern, die sie vertreten, kontrolliert. Im Falle von Reprobel sind seine Gesellschafter und Verwalter die Mitgliedsverwertungsgesellschaften der Urheber und Verlage.