Wenn Sie eine Beschwerde über Reprobel haben, können Sie diese auf zwei Arten einreichen:
- Entweder per Brief an den Firmensitz von Reprobel (Havenlaan 86 C − 201 A, B-1000 Brüssel, Belgien)
- Oder online über das Kontaktformular
Sie richten Ihre Beschwerde an den Generaldirektor von Reprobel, Herrn Jean-Paul Langhoor − Beitia.
Reprobel bearbeitet nur schriftlich oder elektronisch eingegangene Beschwerden. Reprobel reagiert nicht auf mündliche oder anonyme Beschwerden und auch nicht auf den Unsinn, den man hier und da in den sozialen Medien über uns oder das Urheberrecht lesen kann. Schließlich haben wir etwas viel Besseres zu tun: Sicherstellung, dass Autoren und Verleger eine angemessene Vergütung für die Weiterverwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Texte und Bilder erhalten, auch in der heutigen digitalen Welt.
Sie können eine Beschwerde bei Reprobel sowohl dann einreichen, wenn Sie als Anspruchsberechtigter eine Vergütung fordern, als auch dann, wenn Sie eine Vergütung zahlen müssen oder zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden.
Wenn Sie eine juristische Person sind, muss die Beschwerde von einer Person eingereicht werden, die Sie rechtlich vertreten kann. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, eine Kontaktperson anzugeben.
Ihre Beschwerde muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse/Ihren Sitz, Ihre Direktwahlnummer, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Unternehmensdaten (Unternehmensnummer, Rechtsform usw.) und Ihre Reprobel-Nummer enthalten.
Beschreiben Sie Ihre Beschwerde genau. Legen Sie Ihrer Beschwerde am besten gleich alle nützlichen Unterlagen bei. Reprobel kann Sie um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten.
Reprobel sendet Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung zu. Darin beantwortet Reprobel Ihre Beschwerde sofort oder teilt Ihnen mit, wann Sie mit einer Antwort rechnen können und wie der nächste Verfahrensschritt aussieht.
Reprobel antwortet Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Einreichen der Beschwerde. In Ausnahmefällen kann diese Antwortfrist um bis zu einem Monat verlängert werden. In diesem Fall gibt Reprobel an, warum die Frist verlängert wurde.
Reprobel beantwortet Ihre Beschwerde schriftlich oder elektronisch.
Reprobel garantiert, dass Ihre Beschwerde effizient bearbeitet wird und Sie eine klare Antwort erhalten. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Ihnen Recht gegeben wird, sondern dass Ihre Beschwerde objektiv und rechtlich korrekt beantwortet wird.
Wenn Reprobel Ihre Beschwerde (oder Teile davon) ablehnt, wird dies begründet.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Beschwerdeverfahren finden Sie unter Artikel XI.273/1 WER.