Ein gesetzliches Vergütungssystem
Auch das öffentliche Verleihrecht ist eine gesetzliche Vergütungsregelung. Öffentliche Bibliotheken, die von der Regierung eingerichtet oder anerkannt wurden, können daher urheberrechtlich geschützte Werke (Bücher, Zeitschriften usw., aber auch z. B. CDs und DVDs) an Bibliotheksbenutzer ausleihen, ohne dass jedes Mal die Zustimmung des Rechtsinhabers erforderlich ist.
Dafür müssen sie eine jährliche Vergütung an Reprobel zahlen. Der zuständige Minister legt die Höhe dieser Vergütung fest. Er tat dies im Dezember 2012 in einem Königlichen Erlass. Einige Einrichtungen (z. B. Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Hör- und Sehgeschädigte und Menschen mit Lesebehinderungen) sind von der Zahlung befreit.
Öffentliche Bibliotheken als Teil des öffentlichen Sektors müssen auch die Verfahren in Bezug auf ihre Fotokopien (gemäß der gesetzlichen Vergütungsregelung) und Printausgaben/digitale Weiterverwertung (über eine zusätzliche Lizenz) von geschützten Werken mit Reprobel vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik ‚Privater und öffentlicher Sektor‚.