Sie sind ein Urheber oder Verleger
Reprobel zieht die Vergütungen nicht für sich selbst ein, sondern für die Rechtsinhaber, in deren Namen Reprobel handelt.
Wenn Sie ein Urheber oder Verleger sind, haben Sie Anspruch auf Ihren Anteil an diesen Vergütungen. Ein Urheber ist die natürliche Person (d. h. keine juristische Person wie z.B. ein Unternehmen), die das urheberrechtlich geschützte Werk geschaffen oder miterschaffen hat (z. B. mit einem Urheberteam oder einem Comicstrip). Es kann auch die Erben eines verstorbenen Urhebers betreffen. Das Verlegerkollegium von Reprobel definiert einen Verleger wie folgt: „Die natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit und durch eine organisierte Unternehmensstruktur in die Werke der Urheber investieren, die diese Werke zur Veröffentlichung vorbereiten und produzieren, die für ihre Veröffentlichung, Verwertung, Vermarktung und Verteilung verantwortlich sind und die kraft des Gesetzes, einer Übertragung oder einer Lizenz spezifische Rechte (einschließlich Vergütungsrechte) an diesen Werken geltend machen können“.
Sie können Ihre Vergütungen durch Beitritt bei einer Mitgliedsverwertungsgesellschaft von Reprobel einfordern, die Ihrer Tätigkeit als Urheber oder Verleger am ehesten entspricht. Eine Liste der Verwertungsgesellschaften (Urheber und Verleger) finden Sie hier. Verwertungsgesellschaften stellen nicht nur sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden Reprobel-Vergütungen erhalten, sondern bieten auch interessante Zusatzleistungen (z. B. Rechtsberatung) und verwalten teilweise auch andere Urheberrechte für Sie.
Im Rahmen der gesetzlichen Vergütungssysteme und zusätzlicher Lizenzen können Sie als Rechtsinhaber auch individuelle und direkte Vergütungen von Reprobel erhalten. In diesem Fall sind Sie ein „nicht angeschlossener Rechtsinhaber“. Die Grundlagendokumente von Reprobel regeln im Detail, wie Sie dies tun können. Reprobel berechnet dann die Vergütung nicht selbst. Dies geschieht durch eine der Mitgliedsverwertungsgesellschaften (die „Referenzverwertungsgesellschaft“), die vom Urheberkollegium oder dem Verlegerkollegium von Reprobel ernannt wird. Die Referenzverwertungsgesellschaft kann Ihnen dafür Verwaltungskosten in Rechnung stellen.
Wenn Sie als nicht angeschlossener Rechtsinhaber Vergütungen von Reprobel erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Reprobel über unser Online-Kontaktformular.