Internationaler Betrieb
Selbstverständlich werden auch Werke belgischer Urheber und Verlage fotokopiert, gedruckt, digital weiter verwertet und im Ausland verbreitet. Dasselbe gilt für Werke ausländischer Urheber und Verleger in Belgien. Reprobel und ähnliche ausländische Verwertungsgesellschaften möchten sich daher gegenseitig in ihren jeweiligen Gebieten vertreten und Vergütungen für die (Weiter-)Verwertung von Werken aus ihren Beständen austauschen.
Zu diesem Zweck hat Reprobel mehr als 40 „Vertretungsvereinbarungen“ mit ausländischen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen. Eine aktualisierte Liste dieser Verträge finden Sie hier.
Die meisten Vertretungsvereinbarungen des klassischen A-Typs (mit gegenseitigem Austausch von Vergütungen) betreffen Vergütungen im privaten und öffentlichen Sektor sowie im Bereich Bildung und wissenschaftliche Forschung. Eine begrenzte Anzahl von Vertretungsvereinbarungen betrifft das öffentliche Verleihrecht. Einige Mitgliedsverwertungsgesellschaften von Reprobel haben individuelle Mandatsvereinbarungen mit ausländischen Partnerunternehmen für bestimmte Werk- oder Trägerkategorien oder für bestimmte Verwertungszwecke abgeschlossen.
In der Regel fallen die Mandate im Rahmen internationaler Vertretungsvereinbarungen innerhalb der Grenzen der nationalen Vergütungssysteme oder Lizenzen (d. h. Fotokopien, Printausgaben und digitale Weiterverwertunab für den privaten und öffentlichen Sektor und Fotokopien, Printausgaben, Scans, digitale Kopien und Kommunikation über ein sicheres Netzwerk für den Bildungs- und wissenschaftlichen Forschungssektor). Die Bestandsverzeichnisse der ausländischen Partnerorganisationen und eventuelle Verwertungsbeschränkungen oder -ausschlüsse („Opt-outs“) finden Sie auf deren Website.
Reprobel schließt in der Regel Vertretungsvereinbarungen des Typs B mit Partnerorganisationen in Ländern ab, deren Bestände in Belgien nur selten genutzt werden oder die sich noch in der Anlaufphase befinden. Das bedeutet, dass jede Verwertungsgesellschaft die Vergütungen, die sie in ihrem eigenen Gebiet für die betreffenden ausländischen Rechtsinhaber einzieht, einbehalten und an ihre eigenen Rechtsinhaber verteilen kann. In diesem Fall sind die Vergütungen in der Regel so begrenzt, dass ein tatsächlicher Austausch von Geldern verwaltungstechnisch zu aufwendig ist.
Im Rahmen seiner Vertretungsvereinbarungen garantiert Reprobel in der Regel die „Inländerbehandlung“ ausländischer Rechtsinhaber. Dies bedeutet, dass diese Rechtsinhaber so behandelt werden, als wären sie belgische Rechtsinhaber. Dieser Grundsatz ist den Rechtsinhabern in einem anderen EU-Land auf jeden Fall garantiert. Für die meisten Länder außerhalb der EU (im Rahmen der Berner Übereinkunft) gilt dies auch für Urheber, aber nicht unbedingt für Verleger. Wenn die Inländerbehandlung nicht zur Anwendung kommt, gilt die „Gegenseitigkeit“, und ausländische Rechtsinhaber erhalten die Rechte der belgischen Rechtsinhaber nur insoweit, als diese Rechte den belgischen Rechtsinhabern im Ausland garantiert sind.
Reprobel hat für jede Verwertungsart spezifische Verteilungsregeln für Vergütungen aus dem oder ins Ausland. Diese sind Teil ihrer Grundlagendokumente.
Reprobel ist ein aktives Mitglied der International Federation of Reproduction Rights Organisations (IFRRO) mit Sitz in Brüssel.
Hinweis für nicht angeschlossenen Urheber (Kanada / Quebec: Vergleichsvereinbarung Copibec – Université Laval 2018):
Wenn Sie ein Urheber sind und Ihr Name auf der beigefügten Liste steht, können Sie die Summe (moralische Rechten) geltend machen, die Ihnen als „nicht angeschlossen Rechtsinhaber“ zugeschrieben werden. Sie können einfach eine E-Mail an dco@reprobel.be schicken.