Was ist Reprobel?

Reprobel ist eine Verwertungsgesellschaft

 

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine bestimmte Art von Gesellschaft (im Falle von Reprobel: SC), die die Urheberrechte und die gesetzlichen Vergütungsrechte für eine bestimmte Gruppe von Rechtsinhabern verwaltet. Rechtsinhaber bei Reprobel ist derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat (d. h. der Urheber) oder der über einen Vertrag Verwertungsrechte an diesem Werk erworben hat (z. B. ein Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft). Reprobel ist also keine öffentliche Behörde, sondern ein privates Unternehmen, wenn auch mit einem spezifischen Auftrag und mit einem Einziehungsauftrag für die von ihm verwalteten gesetzlichen Vergütungen.

 

Die Satzung von Reprobel finden Sie hier. Darüber hinaus verfügt Reprobel über eine Reihe weiterer Grundlagendokumente, wie z. B. eine allgemeine Regelung, eine interne Regelung der Verteilungskollegien (Urheber- und Verlegerkollegium), Verteilungsregeln, Einziehungs- und Preisbildungsregeln usw.

 

Der Kontrolldienst der Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte und ähnliche Rechte beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft sorgt dafür, dass Reprobel das Gesetz und seine Grundlagendokumente respektiert und dass seine Tarife objektiv sind.

 

Verwertungsgesellschaften wie Reprobel werden vom zuständigen Wirtschaftsminister zugelassen und arbeiten unter der Aufsicht des Kontrolldienstes und eines Wirtschaftsprüfers. Sie arbeiten innerhalb eines strengen Regulierungsrahmens, insbesondere was ihre Organisation, die interne und externe Kontrolle, die Transparenz und die Rechnungslegungsstandards betrifft. Ihre Einziehungs- und Verteilungsverfahren sollten auf nicht diskriminierenden Kriterien beruhen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Unternehmen gleicher Größe und Branche grundsätzlich gleich behandelt werden sollten und Abweichungen begründet werden können. Die Lizenzgebühren von Verwertungsgesellschaften müssen objektiv sein und in einem Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert sowohl der von der Lizenz erfassten Handlungen als auch ihrer Verwaltungsdienste stehen.

 

Wenn Sie eine Beschwerde über Reprobel haben, können Sie diese bei dem Kontrolldienst einreichen oder unser internes
Beschwerdeverfahren nutzen.

 

Verwertungsgesellschaften werden von den Rechtsinhabern, die sie vertreten, kontrolliert. Im Falle von Reprobel sind seine Gesellschafter und Verwalter die Mitgliedsverwertungsgesellschaften der Urheber und Verlage.

Reprobel vertritt Urheber und Verlage

(und manchmal auch andere Rechtsinhaber)

 

Reprobel vertritt Urheber und Verlage für alle Vergütungen, die Reprobel einzieht. Reprobel hat fünfzehn Mitgliedsverwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen, die jeweils eine bestimmte Tätigkeit oder Branche vertreten. Reprobel repräsentiert über seine Mitgliedsverwertungsgesellschaften schätzungsweise 99 % aller belgischen Urheber und Verleger von literarischen, informativen, pädagogischen, wissenschaftlichen und professionellen Büchern und Zeitschriften, Presseartikeln, Fotografien, Illustrationen und anderen visuellen Werken sowie musikalischen Werken (ohne Partituren). Durch mehr als 35 Vertretungsvereinbarungen vertritt Reprobel auch einen umfangreichen ausländischen Bestand von Urhebern und Verlagen, der nach und nach auf die digitale Weiterverwertung im privaten und öffentlichen Bereich ausgeweitet wird.

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vergütungssysteme vertritt Reprobel von Rechts wegen alle Rechtsinhaber, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind oder nicht. Urheber oder Verleger, die nicht Mitglied einer Mitgliedsverwertungsgesellschaft von Reprobel sind (die so genannten „nicht angeschlossenen Rechtsinhaber“), können ausnahmsweise auch direkt von Reprobel Vergütungen erhalten.

 

Im Rahmen einiger gesetzlicher Vergütungssysteme (Bildung/wissenschaftliche Forschung und öffentliches Verleihrecht) vertritt Reprobel rechtlich nicht nur Urheber und Verleger, sondern auch andere Rechtsinhaber, insbesondere von audiovisuellen und auditiven Werken. Reprobel handelt in diesem Fall mit dem Mandat von Auvibel.

Urheberrechte und gesetzliche Vergütungsrechte

 

Das Urheberrecht unterscheidet sich von anderen geistigen Rechten, bei denen das Recht erst nach einer Registrierung oder Hinterlegung entsteht. Schließlich ist der Urheberrechtsschutz ein natürlicher Bestandteil der Arbeit. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Werk „originell“ ist, d. h. dass es das Ergebnis einer kreativen oder intellektuellen Anstrengung ist und den persönlichen Stempel des Urhebers trägt. Juristische Originalität ist jedoch nicht dasselbe wie sprachliche Originalität: Selbst ein sehr trockener wissenschaftlicher Text oder eine technische Zeichnung kann durch das Urheberrecht geschützt werden.

 

Wenn Sie zum Beispiel eine Fotokopie, eine Printausgabe, einen Scan oder eine digitale Kopie eines Presseartikels, eines wissenschaftlichen Artikels, eines Kapitels aus einem Schulbuch, eines Fotos (autonom oder als Teil eines Buches), einer Karikatur, von Quellenmaterial aus einer wissenschaftlichen Datenbank, eines Liedertextes, einiger Seiten aus einem Roman oder eines Gedichtes anfertigen oder wenn Sie diese Werke in Ihrem internen Netzwerk zur Verfügung stellen, machen Sie einen urheberrechtsrelevanten Akt. Der Urheberrechtsschutz gilt bis siebzig Jahre nach dem Tod des (am längsten lebenden) Urhebers.

 

Die Grundregel des Urheberrechts ist, dass der Rechtsinhaber entscheidet, ob und wie sein Werk auf Papier oder digital vervielfältigt, (weiter)verwendet oder verbreitet werden kann. Der Rechtsinhaber bestimmt also den Tarif für die Nutzung seines Werkes. Er kann dies selbst tun, aber auch über seinen Verleger oder über eine Verwertungsgesellschaft, die einen Teil seiner Rechte verwaltet.

 

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von dieser Grundregel. Schließlich kann das Gesetz vorsehen, dass ein professioneller Nutzer bestimmte Handlungen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers durchführen darf. Wenn eine Vergütung vorgesehen ist, sprechen wir von einer gesetzlichen Vergütungsregelung oder einer „gesetzlichen Lizenz“. Gesetzliche Lizenzen bestehen insbesondere für Fotokopien im privaten und öffentlichen Bereich, für Papierreproduktionen und bestimmte digitale Handlungen im Bildungswesen oder in der wissenschaftlichen Forschung sowie für das öffentliche Verleihrecht. Die Höhe dieser Art von Vergütung wird vom Gesetzgeber oder vom zuständigen Minister festgelegt und nicht von den Rechtsinhabern. Sie bleiben jedoch urheberrechtliche Vergütungen und sind daher keine Steuer oder Abgabe.

Worauf erhebt Reprobel die Vergütungen?

 

Reprobel erhebt Vergütungen im Rahmen folgender gesetzlicher Vergütungssysteme: Die Reprographievergütung (privater und öffentlicher Sektor, Fotokopien) und die parallele gesetzliche Verlagsvergütung (idem), die Vergütung für Bildung und wissenschaftliche Forschung (Fotokopien, Printausgaben, spezifische digitale Verwertungszwecke) und die Vergütung für das öffentliche Verleihrecht (öffentliche Bibliotheken). Reprobel wurde vom Minister bestellt und verfügt über einen gesetzlichen Einziehungsauftrag für jede dieser Vergütungen.

 

Darüber hinaus bietet Reprobel auf der Grundlage eines Mandats seiner Rechtsinhaber weitere Lizenzprodukte an. Dies ist der Fall für Printausgaben und digitale Weiterverwertungszwecke im privaten und öffentlichen Sektor.

 

Weitere Informationen zu diesen Gebühren und Lizenzprodukten finden Sie nach Branchen geordnet auf der Homepage.

Wohin gehen die eingezogenen Vergütungen?

 

Nach Abzug seiner Verwaltungskosten und der gesetzlich zu bildenden Rücklagen und Rückstellungen zahlt Reprobel alle eingezogenen Vergütungen an die (Verwertungsgesellschaften der) Rechtsinhaber. Sie tut dies auf der Grundlage von Verteilungsregeln, die in einigen Fällen vom Minister genehmigt werden müssen und die in jedem Fall von der Rechtsaufsicht (Kontrolldienst für Verwertungsgesellschaften des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft) überprüft werden. Reprobel zieht die Vergütungen daher nicht für sich selbst ein, sondern im Namen der von ihm vertretenen Rechtsinhaber.

 

Reprobel zahlt die eingezogenen Vergütungen in der Regel nicht direkt an Urheber und Verlage aus. Im Prinzip erfolgt dies über die Mitgliedsverwertungsgesellschaften, die jeweils über spezifische, an die Tätigkeit ihrer Begünstigten angepasste Verteilungsregeln verfügen. Im Urheber- und dem Verlagskollegium von Reprobel – die unabhängig voneinander funktionieren – entscheiden die Verwertungsgesellschaften über die Verteilung auf der Ebene der Werkkategorien (Urheber) oder Träger (Verleger) und zwischen den Verwertungsgesellschaften entsprechend ihren Beständen. Sie tun dies auf der Grundlage von Studien und anderen objektiven Daten. In Ausnahmefällen kann Reprobel die Vergütungen auch direkt an einzelne Urheber oder Verlage auszahlen.

 

Die gesetzliche maximale Durchlaufzeit für Verteilungen und Zahlungen an die (Verwertungsgesellschaften der) Berechtigten beträgt grundsätzlich neun Monate ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Vergütungen eingezogen wurden. Sollte Reprobel diese Frist überschreiten, wird in ihrem Jahresbericht darüber berichtet. Für Zahlungen, die Reprobel aus dem Ausland erhält, gilt eine bestimmte Höchstfrist von sechs Monaten ab Eingang der Zahlung.

 

Die Vergütungen, die Reprobel im privaten und öffentlichen Bereich einzieht (sowohl die gesetzlichen Lizenzvergütungen für die Fotokopien als auch die normalen Lizenzvergütungen für die Printausgaben und für die digitale Weiterverwertung) und die Vergütungen für Bildung und wissenschaftliche Forschung fließen den Urhebern und Verlagen zur Hälfte zu. 70 % der Verleihrechtsvergütungen gehen an Urheber und 30 % an Verlage.

 

Mit Zustimmung des Auftraggebers (Auvibel) wurde der Anteil für die Rechtsinhaber von audiovisuellen und auditiven Werken objektiv auf 16,5 % für das öffentliche Verleihrecht und auf etwas mehr als 3 % für Bildung und wissenschaftliche Forschung festgelegt.

 

Ein Teil der eingezogenen Vergütungen geht an ausländische Urheber und Verlage. Denn ihre Werke und Veröffentlichungen werden auch in Belgien vervielfältigt und verbreitet. Umgekehrt erhält Reprobel auch Vergütungen von ausländischen Verwertungsgesellschaften für die Nutzung von Werken und Veröffentlichungen belgischer Urheber und Verleger in ihrem Gebiet. Weitere Informationen zu den internationalen Vertretungsvereinbarungen von Reprobel finden Sie in der Rubrik „Internationaler Betrieb“.

 

Reprobel ist bestrebt, seine Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, damit die eingezogenen Vergütungen so weit wie möglich an die Rechtsinhaber fließen. Überschreitet Reprobel für ein bestimmtes Haushaltsjahr die gesetzliche Obergrenze für Verwaltungskosten (15 % auf der Grundlage der durchschnittlichen Einziehungen in den letzten drei Geschäftsjahren), so begründet sie diese Überschreitung im Jahresbericht.

 

Alle Informationen zu Einziehungen, Verteilungen und Verwaltungskosten finden Sie in der Rubrik „Finanzielle und gesetzliche Berichterstattung‚.

Das Reprobel-Team

 

Im Juni 2022 wurde Herr Jean-Paul Langhoor-Beitia zum Geschäftsführer/CEO von Reprobel und Auvibel ernannt. Diese Ernennung steht im Einklang mit der engen operativen Zusammenarbeit zwischen Reprobel und Auvibel. Die beiden Verwertungsgesellschaften arbeiten unter demselben Geschäftsführer/CEO mit einem einheitlichen Team, um die effiziente Erhebung und Verteilung von Vergütungen für Privatkopien, Reprographie, digitale Wiederverwendung, öffentliches Verleihrecht und Bildung und wissenschaftliche Forschung zum Nutzen von Tausenden Autoren, Drehbuchautoren, Regisseure, Journalisten, Künstler, Musik- und Filmproduzenten, Musiker, Schauspieler, Fotografen und Verleger von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften ….. sicher zu stellen.

 

An der Generalversammlung vom Juni 2022 wählte der Verwaltungsrat Marc Hofkens (SEMU) zum Verwaltungsratspräsidenten und Walter Pintens (VEWA) zum Vizepräsidenten für eine Amtszeit von 3 Jahren.

 

Das einheitliche Executive Committee von Reprobel-Auvibel besteht aus Jean-Paul Langhoor-Beitia, Managing Director/CEO, Kurt Van Damme, Head of Sales, legal & international und Gabriela Radicev, Head of Finance.