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Über Reprobel

Was macht Reprobel?

Reprobel ist eine ministeriell lizenzierte „Verwaltungsgesellschaft“. Verwaltungsgesellschaften sind eine besondere Art von Unternehmen. Es handelt sich um Urheberrechtsorganisationen, die im Auftrag großer Gruppen von Rechtsinhabern Urheberrechtsgebühren oder gesetzliche Abgaben einziehen, verwalten und verteilen. Sie gehören den Rechtsinhabern selbst.

Verwaltungsgesellschaften erleichtern aufgrund ihrer großen Mitgliederzahl nicht nur den Rechtsinhabern, sondern auch den Nutzern die Abwicklung. Sie sind nämlich eine zentrale Anlaufstelle für alle Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, die unter ihr spezifisches Repertoire- und Verwaltungsmandat fallen.

Reprobel ist die zentrale Verwaltungsgesellschaft belgischer Autoren und Verleger. Reprobel regelt die Weiterverwendung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern auf Papier und in digitaler Form, die unter seinen gesetzlichen Auftrag oder seinen spezifischen Verwaltungsauftrag fallen, und zwar innerhalb der von ihm festgelegten Lizenzgrenzen. Dazu gehören konkret Fachliteratur, pädagogische und wissenschaftliche Werke, Belletristik und Sachbücher, Kinderbücher, Comics, einige Formen der Nutzung von Presseartikeln, Fotografien, Gemälde, Skulpturen, Illustrationen, Cartoons, Liedtexte, Zitate usw.

Bei einigen gesetzlichen Abgaben vertritt Reprobel nicht nur Autoren und Verleger, sondern auch andere Arten von Rechtsinhabern, insbesondere Rechtsinhaber an Tonwerken und audiovisuellen Werken.

Die Verwaltungsgesellschaften zahlen die eingenommenen Vergütungen nach Abzug ihrer Verwaltungskosten, die jedoch gesetzlich begrenzt sind, vollständig an die Rechtsinhaber aus. Die Verwaltungskosten von Reprobel liegen bei nur der Hälfte der gesetzlich zulässigen Obergrenze. Schließlich ist unser Ziel, dass ein möglichst großer Teil der Einnahmen tatsächlich an die Rechtsinhaber fließt. Mit anderen Worten: Transparente Rechenschaft.

Reprobel ist eine Genossenschaft (in Belgien Coöperatieve Vennootschap / cv), die 1994 gegründet wurde. Seit unserer Gründung im Jahr 1994 haben wir nur eine einzige Mission gehabt: Sicherstellung, dass Autoren und Verleger von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern eine angemessene Vergütung für die Weiterverwendung ihrer Werke erhalten, auch in der heutigen digitalen Welt. Durch gesetzliche Vergütungen, aber auch durch unsere kombinierte Lizenz bizili by Reprobel.

Reprobel wird, wie alle anderen auf belgischem Gebiet tätigen Verwaltungsgesellschaften, von der Kontrollabteilung für Verwaltungsgesellschaften des FÖD Wirtschaft geprüft. Der Kontrolldienst prüft die Rechtmäßigkeit aller Aktivitäten von Reprobel: die Höhe der Lizenzgebühren, aber auch die Einhaltung der eigenen Statuten und organischen Dokumente, die Transparenz und Sorgfalt der Verwaltung sowie die Effizienz und Schnelligkeit der Ausschüttungen. Darüber hinaus wird Reprobel auch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM geprüft.

Die Gesellschafter von Reprobel sind die fünfzehn belgischen Verwaltungsgesellschaften, die ihrerseits Autoren und/oder Verleger vertreten. Daher zahlt Reprobel normalerweise keine Vergütungen an einzelne Rechteinhaber, obwohl dies in Ausnahmefällen der Fall sein kann. Die Verwertungsgesellschaften, die Mitglied von Reprobel sind, sind von Rechts wegen Mitglieder der Generalversammlung und des Verwaltungsrats von Reprobel. Reprobel ist also eine zentrale Verwaltungsgesellschaft, eine Verwaltungsgesellschaft von Verwaltungsgesellschaften.

Zusammen mit Auvibel hat Reprobel ihren Sitz in Tour & Taxis, Brüssel. Die beiden zentralen Verwaltungsgesellschaften sind operativ integriert, bleiben aber rechtlich zwei völlig getrennte Unternehmen. Der CEO von Reprobel und Auvibel ist Jean-Paul Langhoor – Beitia.

Was genau zieht Reprobel ein?

Als zentrale Anlaufstelle zieht Reprobel Vergütungen für eine Reihe von „gesetzlichen Lizenzen“ ein. Es handelt sich um gesetzliche Ausnahmen vom normalen, exklusiven Urheberrecht, deren Vergütung durch Gesetz und Königlichen Erlass festgelegt wird. Im Rahmen einer gesetzlichen Lizenz benötigt ein Nutzer − anders als bei einem „exklusiven“ Urheberrecht − keine ausdrückliche Zustimmung des/der Rechtsinhaber(s), um Handlungen innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Ausnahme vorzunehmen. Diese Handlungen sind gesetzlich zulässig, müssen jedoch jährlich bei Reprobel gemeldet werden. Zudem sind sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen erstattungsfähig.

Die gesetzlichen Lizenzen, für die Reprobel zentral Vergütungen einzieht, sind die Reprographievergütung und die Parallelverlagsvergütung (privater und öffentlicher Sektor, Kopien geschützter Werke), die Vergütung für Bildung und wissenschaftliche Forschung und die Vergütung für das öffentliche Verleihrecht. In allen Fällen geht es um die gewerbliche Weiterverwendung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder. Für Unterricht, wissenschaftliche Forschung und öffentlichen Verleih umfasst die gesetzliche Vergütungsregelung zudem die Nutzung von Ton- und Bildwerken im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Ausnahme. In diesen Bereichen vertritt Reprobel die Rechtsinhaber auch rechtlich in Bezug auf die beiden letztgenannten Arten von urheberrechtlich geschützten Werken. Zu diesem Zweck hat Reprobel mit der zentralen Verwaltungsgesellschaft Auvibel spezielle Mandatsverträge abgeschlossen.

Darüber hinaus bietet Reprobel auch eine umfassende kombinierte Lizenz für die Vervielfältigung auf Papier und in digitaler Form sowie für genau definierte Formen der digitalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern im privaten und öffentlichen Sektor an: bizili by Reprobel. Reprobel tut dies (über die Mitgliederverwaltungsgesellschaften) im Auftrag von mehr als 60.000 belgischen Urhebern und mehr als 400 belgischen Verlagen aller Genres sowie im Auftrag ihrer ausländischen Partnerorganisationen für das weltweite Repertoire von bizili. Die Lizenzgebühren von bizili müssen vorab dem Kontrolldienst der Verwaltungsgesellschaften der FÖD Wirtschaft gemeldet werden (Art. XI. 272 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs − WER). bizili deckt alle Anwendungsfälle innerhalb der Lizenzgrenzen ab, die zum (sehr breiten) nationalen und internationalen Repertoire von Reprobel gehören.

Der Unterschied zwischen bizili by Reprobel und der eingeschränkteren Reprographie-Erklärung wird hier ausführlich erläutert.

Wie verteilt Reprobel die eingenommenen Gelder?

Reprobel ist eine zentrale Urheberrecht-Verwaltungsgesellschaft und zugleich eine Dachgesellschaft für die Verwaltungsgesellschaften. Ihre Partner sind also nicht die einzelnen Rechtsinhaber, sondern selbst ebenfalls Verwaltungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern.

Grundsätzlich zahlt Reprobel die eingezogenen Vergütungen nicht an die einzelnen Rechtsinhaber (Urheber und Verleger) aus. Reprobel verteilt die Vergütungen auf ihre 15 Mitgliederverwaltungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern auf der Grundlage von Studien und verfügbaren Marktdaten.

Innerhalb von Reprobel gibt es zwei Verteilungskollegien: Das Urheberkollegium , in dem die Verwaltungsgesellschaften der Urheber vertreten sind, und das Verlagskollegium, in dem die Verwaltungsgesellschaften der Verleger vertreten sind. Diese Kollegien verteilen die eingezogenen Vergütungen völlig unabhängig voneinander. Sie übernehmen die Verteilung in erster Linie auf der Grundlage gesetzlicher oder organischer Verteilungsschlüssel zwischen Autoren und Verlegern; Anschließend anhand von Verteilungsschlüsseln zwischen Werkkategorien (Autoren) und Trägern (Verlegern); und schließlich mithilfe spezifischer Schlüssel, um den Anteil jedes Kollegiumsmitglieds innerhalb dieser Kategorien oder Träger zu bestimmen. Die Vergütungen werden grundsätzlich zur Hälfte zwischen Urhebern und Verlegern aufgeteilt, mit Ausnahme des öffentlichen Verleihrechts (70 % Urheber, 30 % Verleger).

Reprobel hat spezifische Verteilungsregeln für jede Einnahmequelle und für beide Kollegien. Diese Verteilungsregeln müssen im Voraus dem Kontrolldienst der Verwaltungsgesellschaften der FÖD Wirtschaft (Art. XI. 272 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs -WER) gemeldet werden. Einige „gesetzliche Lizenzen“ erfordern eine ministerielle Genehmigung der Verteilungsregeln.

Einzelne Rechtsinhaber können auch Vergütungen für gesetzliche Lizenzen direkt bei Reprobel beantragen, was jedoch eher die Ausnahme ist. Sie können ihren Vergütungsantrag über das  Kontaktformular von Reprobel einreichen. In der Praxis kommt dies äußerst selten vor, da die meisten Rechtsinhaber einer Verwaltungsgesellschaft angeschlossen sind und Reprobel die konkrete Berechnung dieser Art von Vergütungsansprüchen an die jeweils zuständige Mitgliedsverwaltungsgesellschaft auslagert. Darüber hinaus bieten unsere Mitgliedsverwaltungsunternehmen den Rechtsinhabern auch interessante Zusatzleistungen an. Es ist daher einfacher, sich für Vergütungen direkt an eine Mitgliedsverwaltungsgesellschaft von Reprobel zu wenden, als an Reprobel selbst.

Für die gesetzlichen Lizenzen für Bildung und wissenschaftliche Forschung und für öffentliche Verleihrechte zieht Reprobel nicht nur für Urheber und Verleger, sondern auch für die Rechtsinhaber von akustischen und audiovisuellen Werken die Vergütungen ein. Reprobel zahlt daher einen Teil dieser Vergütungen an die zentrale Verwaltungsgesellschaft Auvibel, die die Rechtsinhaber dieser Werke vertritt und auch die gesetzliche Gebühr für Privatkopien einzieht und verteilt. Reprobel und Auvibel haben diesbezüglich spezielle Mandatsvereinbarungen getroffen.

Reprobel stellt die Vergütungen zweimal im Jahr zur Verteilung in ihren Kollegien bereit: Die vorläufige Bereitstellung durch den Verwaltungsrat im Laufe des Geschäftsjahres (für Erhebungen vom 1. Januar bis 30. September des laufenden Geschäftsjahres) und die endgültige Bereitstellung durch die Generalversammlung im Juni des Folgejahres (Erhebungen für das gesamte abgelaufene Geschäftsjahr). Die vorläufige Bereitstellung ist somit ein Vorschuss und hat keinen Einfluss auf die endgültige Bereitstellung.

Die gesetzlich vorgeschriebene maximale Laufzeit für Verteilungen und Zahlungen an die (Verwaltungsgesellschaften der) Rechtsinhaber beträgt grundsätzlich neun Monate ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Vergütungen eingezogen wurden. Überschreitet Reprobel diese Frist, wird dies transparent im Jahresbericht erwähnt. Für Zahlungen aus dem Ausland, gilt eine verkürzte Frist von sechs Monaten ab Zahlungseingang.

Regelt Reprobel nur die Weiterverwendung von belgischen Texten und Bildern?

Zum Glück nicht.

Die Nutzer im belgischen Gewerbebereich (privater und öffentlicher Sektor, anerkannter Bildungs- und Forschungssektor und anerkannte öffentliche Bibliotheken) verwenden nicht nur belgische urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder, sondern häufig auch ausländische Quellenwerke.

Reprobel hat über 40 internationale Vertretungsvereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen abgeschlossen. Diese Abkommen regeln normalerweise sowohl die Nutzung ausländischer Texte und Bilder in Belgien als auch die Nutzung des belgischen Repertoires im Ausland. Dadurch kann Reprobel ein nahezu weltweites Repertoire in seiner kombinierten Lizenz bizili by Reprobel für den privaten und öffentlichen Sektor abdecken, die sowohl Papiervervielfältigungen als auch die gängigsten Formen der digitalen Nutzung innerhalb ihrer breiten Lizenzgrenzen regelt. In den meisten Fällen sehen diese internationalen Vereinbarungen einen gegenseitigen Zahlungsausgleich vor: von der ausländischen Partnerorganisation an Reprobel für die Nutzung belgischer Werke und umgekehrt von Reprobel an den ausländischen Partner für die Nutzung des Repertoires dieses Partners in seiner Lizenz. Dies betrifft auch gesetzliche Vergütungen (Reprographie, Bildung/Forschung und in einigen Fällen das öffentliche Verleihrecht). Das Repertoire der ausländischen Partnerorganisationen von Reprobel und eventuelle Ausnahmen („Opt-outs“) finden Sie auf deren Websites. Einige Mitgliedsverwaltungsgesellschaften von Reprobel haben direkte Mandatsvereinbarungen mit ausländischen Partnerunternehmen, z. B. für klar definierte Kategorien von Werken, Medien oder spezifische Verwendungszwecke.

Reprobel hat für jede Einnahmequelle spezifische Regeln zur Verteilung von Vergütungen aus dem oder in das Ausland.

Im Rahmen seiner internationalen Vertretungsvereinbarungen garantiert Reprobel in der Regel eine gleichwertige Behandlung ausländischer Rechtsinhaber wie inländischer. Das bedeutet, dass diese Rechtsinhaber so behandelt werden, als ob sie belgische Rechtsinhaber wären. Dieser Grundsatz gilt zumindest gegenüber Rechtsinhabern (Urheber und Verleger) in anderen EU-Ländern. In den meisten Ländern außerhalb der EU gilt dieser Grundsatz auch für Urheber (gemäß der Berner Konvention), jedoch nicht unbedingt für Verleger. Wenn die inländergleiche Behandlung nicht gilt, greift der Grundsatz der „Gegenseitigkeit“. Ausländische Rechtsinhaber erhalten die gleichen Rechte wie belgische nur dann, wenn diese Rechte auch den belgischen Rechtsinhabern im jeweiligen Land garantiert werden.

Reprobel ist ein aktives Mitglied der internationalen Dachorganisation IFRRO.

Wie wird Reprobel überwacht?

Reprobel ist als ministeriell zugelassene zentrale Verwaltungsgesellschaft der externen Rechtsaufsicht des Kontrolldienstes für Verwaltungsgesellschaften der FÖD Wirtschaft unterstellt. Der Kontrolldienst überwacht die Rechtmäßigkeit des Handelns von Reprobel und die Beachtung der Grundsatzdokumente, einschließlich in Bezug auf Lizenzgebühren und Verteilungen. Zudem wird Reprobel extern von seinem Wirtschaftsprüfer RSM geprüft. Darüber hinaus unterliegt Reprobel auch einer internen Kontrolle durch seine 15 Mitgliedsverwaltungsgesellschaften, die satzungsgemäß in der Generalversammlung und im Verwaltungsrat vertreten sind. Die Verwaltungsgesellschaften vertreten die Interessen der Rechtsinhaber und werden somit primär von diesen selbst kontrolliert.

Die Grundsatzdokumente von Reprobel enthalten Bestimmungen zur internen Kontrolle und zur Vermeidung von Interessenkonflikten, die mit den Regeln der kollektiven Urheberrechtewahrnehmung übereinstimmen.

Reprobel in Zahlen

Reprobel hat im Geschäftsjahr 2024 knapp 30 Millionen Euro (zzgl. MwSt.) eingezogen. Das stellt in absoluten Zahlen einen historischen Rekord dar, ist jedoch inflationsbereinigt kaum höher als die Einnahmen vor zehn Jahren, die damals hauptsächlich aus der gesetzlichen Abgabe auf Fotokopierer und Multifunktionsdrucker stammten. Damals war Reprobels Tätigkeit noch auf Fotokopien urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder beschränkt. Seit 2020 bietet Reprobel auch eine erfolgreiche ergänzende digitale Lizenz für den privaten und öffentlichen Sektor an: bizili by Reprobel. Diese Lizenz deckt neben der Vervielfältigung auf Papier auch die gängigsten Formen der digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder im In- und Ausland ab.

Reprobel gehört weltweit zu den führenden Organisationen im Bereich Business Licensing für urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder im privaten und öffentlichen Sektor, sogar noch vor der Schweiz und den nordischen Ländern. In absoluten Zahlen liegt Reprobel weltweit auf Rang 4 − nach den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Angesichts der kleineren Größe Belgiens ist dies besonders bemerkenswert. Die Marktabdeckung von bizili by Reprobel ist bei den 500 größten belgischen Unternehmen und im öffentlichen Sektor nahezu vollständig. Darüber hinaus haben mehr als 90.000 kleinere belgische Unternehmen, Selbständige, gemeinnützige Organisationen und staatliche Einrichtungen bizili abonniert. Reprobel hat im Rahmen von bizili mehr als 60 Branchenvereinbarungen mit Interessenverbänden aus nahezu allen gewerblichen Sektoren abgeschlossen.

Seit seiner Gründung im Jahr 1994 hat Reprobel bereits eine halbe Milliarde Euro in den belgischen Kreativsektor investiert. Jährlich zahlt die Organisation durchschnittlich 20 bis 30 Millionen Euro an die Rechtsinhaber aus. Die genaue Höhe hängt von den Bruttoeinnahmen, den internen Verteilungsregeln und den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen und Rückstellungen ab.

Reprobel hat 15 belgische Mitgliedsverwaltungsgesellschaften, die Autoren und Verleger vertreten.  Über diese Partner vertritt Reprobel fast alle belgischen Autoren und Verleger: Mehr als 60.000 belgische Autoren aus allen Genres von Texten und Bildern sowie über 400 Verlage, von großen bis zu kleinen. Durch über 40 internationale Vertretungsvereinbarungen vertritt Reprobel zusätzlich Hunderttausende ausländische Autoren und Verleger weltweit sowie viele Millionen urheberrechtlich geschützter Werke.

Die Verwaltungskosten von Reprobel liegen bei nur etwa der Hälfte der gesetzlichen Obergrenze. Wir arbeiten so effizient wie möglich, damit möglichst viel Geld an die Rechtsinhaber zurückfließt. Das ist unser täglicher Auftrag. Das Reprobel-Team besteht aus 12.6 Mitarbeitenden (in Vollzeitäquivalenten). So bedienen wir über 200.000 Unternehmen und andere gewerbliche Nutzer in Belgien. Dies geschieht unter anderem durch ein benutzerfreundliches Online-Meldeportal.

Rechtliche Transparenz

Da eine Verwaltungsgesellschaft kollektiv große Mengen an Urheberrechtsvergütungen im Auftrag vieler Rechtsinhaber einzieht und verteilt, unterliegt sie einem strengen Regelungsrahmen. Dies betrifft Organisation, objektive Preisgestaltung, Einnahmen, diskriminierungsfreie Verwaltung, Verteilung, interne und externe Kontrolle, Transparenz sowie Rechnungslegung. Als Verwaltungsgesellschaft muss Reprobel daher transparent über Einzug, Verwaltung und Verteilung berichten.

Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in Reprobels Jahresbericht.

Das Reprobel-Beschwerdeverfahren finden Sie hier. Die Satzung ist Teil der Grundlagendokumente von Reprobel, zu denen auch die allgemeine Geschäftsordnung, die Geschäftsordnung der Kollegien, die Verteilungsregeln dieser Kollegien und die Einziehungs- und Preisbildungsregeln M.2023.003 für bizili by Reprobel (kombinierte Lizenz für den privaten und öffentlichen Sektor, einschließlich der gängigsten Formen der digitalen Weiterverwendung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder) gehören.

Die rechtlich anzeigepflichtigen Grundsatzdokumente von Reprobel finden Sie hier.

Die Mitgliedsunternehmen (Partner/Direktoren) von Reprobel finden Sie hier.

Eine Liste der internationalen Vertretungsvereinbarungen von Reprobel finden Sie hier.

Alle Fragen zur Arbeitsweise von Reprobel können über das Online-Kontaktformular gestellt werden.

Bereits mehr als 90.000 belgische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen profitieren von der breiten Lizenzabdeckung und der Benutzerfreundlichkeit von bizili.