Die Vergütung für das öffentliche Verleihrecht findet ihre Rechtsgrundlage in den Artikeln XI.243-245 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs. Die Vergütung ist im Königlichen Erlass vom 13. Juli 2012 näher geregelt.
Öffentliche Bibliotheken zahlen an Reprobel eine doppelte Jahresvergütung: eine anteilige Vergütung pro Ausleihe und eine Pauschalvergütung, die sich nach der Anzahl der Werke im Bestand der Bibliothek richtet. Seit dem Referenzjahr 2017 belaufen sich diese Vergütungen auf:
- Vergütung pro Ausleihe: € 0,0294 (auf der Grundlage der Anzahl der Ausleihen im Referenzjahr, abzüglich der unten aufgeführten Korrektur)
- Bestandsvergütung (basierend auf der Gesamtzahl der Werke im Bestand der Bibliothek, unabhängig von ihrem Urheberrechtsstatus, zu Beginn des Referenzjahres, abzüglich der unten aufgeführten Korrektur):
1 – 12.500 Werke |
€ 524 |
12.501 – 25.000 Werke |
€ 1.310 |
25.001 – 50.000 Werke |
€ 2.620 |
50.001 – 100.000 Werke |
€ 3.843 |
100.001 – 200.000 Werke |
€ 5.240 |
200.001+ Werke |
€ 6.288 |
Die Zahl der Ausleihen wird pauschal um 5 % reduziert, um die Ausleihe von „gemeinfreien“ Werken zu berücksichtigen, die daher keinen Urheberrechtsschutz genießen. Die Verlängerung einer Ausleihe gilt nicht als neue Ausleihe aufgrund des Königlichen Erlasses 2012.
Die Anzahl der Werke im Bestand verringert sich zum einen um die Werke, die sich im „Lagerbestand“ der öffentlichen Bibliothek befinden und nicht ausgeliehen werden können, und zum anderen um die Werke, die „gemeinfrei“ sind und somit nicht unter das Urheberrecht fallen. Die Korrektur für gemeinfreie Werke beträgt 5 %. Dies gilt auch für die im Lagerbestand befindlichen Werke, wenn es kein computergestütztes und zentralisiertes Datenerfassungssystem gibt, das eine genaue Erfassung der Anzahl der nicht zur Ausleihe bereitgestellten Werke ermöglicht.
Wenn öffentliche Stellen (z. B. die Flämische Gemeinschaft für alle öffentlichen Bibliotheken in ihrem Zuständigkeitsbereich) beide Komponenten der Vergütungen für öffentliches Verleihrecht zentral an Reprobel meldet und abführt, wird ein zusätzlicher Rabatt von 5 % auf die gesamte Vergütung gewährt. Darüber hinaus gibt es kleinere Rabatte (von jeweils 2,5 %), wenn eine öffentliche Stelle oder ein Verbund öffentlicher Bibliotheken nur einen der beiden Gebührenbestandteile zentral an Reprobel meldet und abführt.
Für Ostbelgien (deutschsprachige Gemeinschaft) ist die jährliche Vergütung für das öffentliche Verleihrecht auf 13 000 € festgelegt, und zwar für alle öffentlichen Bibliotheken in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die Vergütung für öffentliches Verleihrecht unterliegt einer Mehrwertsteuer von 6 % (ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Urheberrechte).
Öffentliche Bibliotheken können diese Vergütung nach eigenem Ermessen an die Bibliotheksbenutzer weitergeben oder nicht.
Amtlich anerkannte/gegründete Bildungseinrichtungen, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen zugunsten von Blinden, Sehbehinderten, Gehörlosen und Schwerhörigen sind von der Zahlung der Vergütung für öffentliches Verleihrecht befreit.