Das Urheberrecht ist ein Recht des geistigen Eigentums, wie das Markenrecht oder das Patentrecht. Für den Rechtsinhaber handelt es sich also um ein vorübergehendes Verwertungsmonopol; für den Nutzer ein vorübergehendes Verbot. Das Urheberrecht schützt jedes Werk des menschlichen Geistes, das in eine konkrete Form gegossen ist und den persönlichen Stempel des Urhebers trägt. Mit anderen Worten: Jedes Werk, das das Ergebnis einer freien schöpferischen oder intellektuellen Entscheidung des Urhebers ist und nicht banal ist. Jedes menschliche Werk, das den Anforderungen des Urheberrechtsschutzes entspricht, kann daher urheberrechtlich geschützt werden. Dies gilt nicht nur für künstlerische Werke wie Literatur, Comics, ein Kunstbild, ein Gemälde oder eine Skulptur, sondern z. B. auch für informative Werke wie Fachliteratur, pädagogische oder wissenschaftliche Werke, Presseartikel und Karikaturen. Der Urheberrechtsschutz ist formfrei, und gilt bis siebzig Jahre nach dem Tod des (am längsten lebenden) Urhebers.
Häufig gestellte Fragen
Stellt die Zahlung an Reprobel eine Steuer oder Abgabe dar?
Alle Formen von Urheberrechtsvergütungen sind privatrechtliche Vergütungen. Es handelt sich also nicht um eine Steuer oder Abgabe. Die Vergütungen stellen sicher, dass die Rechtsinhaber (im Fall von Reprobel in der Regel Autoren und Verleger) eine angemessene Vergütung für die Wiederverwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke erhalten, auch in der heutigen digitalen Welt. Was Reprobel einnimmt, geht − nach Abzug eines kleinen Betriebskostenanteils − vollständig an die Rechtsinhaber und somit nicht an den Staat.
Kann Reprobel alle Urheberrechte für mich verwalten?
Reprobel kann viele Urheberrechte zentral für Ihr Unternehmen verwalten, aber bei weitem nicht alle. Für den privaten und öffentlichen Sektor kann Reprobel für Sie nur die Urheberrechte für Papierreproduktionen und die gängigsten Formen der digitalen Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern regeln. Ausgenommen sind die Rechte für die digitale Nutzung, wenn die Rechtsinhaber selbst oder über ihre Verwaltungsgesellschaft bereits eine separate Lizenz anbieten. (Z. B. die Lizenzen für Musiknoten von Semu oder für die strukturelle Nutzung von Presseartikeln über License2publish oder Copiepresse oder die Einzellizenzen für Datenbanken, Fotodatenbanken und E-Books.) Reprobel bietet jedoch keine Lizenzen für Musik an, die von oder in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution verwendet wird − besuchen Sie diesbezüglich www.unisono.be. Auch die Urheberrechte an audiovisuellen Werken müssen Sie separat erwerben, in der Regel über den Produzenten. Für die von Reprobel eingezogenen gesetzlichen Vergütungen im Bereich der anerkannten Bildung oder der wissenschaftlichen Forschung und des öffentlichen Verleihrechts vertritt Reprobel auch die Rechtsinhaber von Ton- und audiovisuellen Werken.
Regelt Reprobel nur die Urheberrechte an belgischen Texten und Bildern?
Nein. Reprobel hat mehr als 40 internationale Vertretungs-vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen regeln nicht nur die Verteilung der gesetzlichen Vergütungen, sondern gewährleisten auch, dass Reprobel in seiner kombinierten Lizenz bizili by Reprobel ein nahezu weltweites Repertoire an urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern zur Wiederverwendung auf belgischem Gebiet anbieten kann.
Was ist der Unterschied zwischen Reprographie und bizili by Reprobel?
Nach der gesetzlichen Vergütungsregelung für Reprographie sind Sie nur verpflichtet, für Ihre Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern eine Erklärung bei Reprobel abzugeben. Sie zahlen eine anteilige Seitengebühr für jede Fotokopie eines geschützten Werks während des Referenzjahres, wobei kleinere Unternehmen auch eine standardisierte Gebühr zahlen können. Sie erhalten damit jedoch keine digitale Lizenzabdeckung durch Reprobel. Wenn Sie auch die Urheberrechte im Zusammenhang mit den gängigsten Formen der digitalen Weiterverwendung von geschützten Texten und Bildern regeln wollen, können Sie dies einfach und zentral über bizili by Reprobel regeln. Für alle Nutzungshandlungen innerhalb der weit gefassten Lizenzgrenzen und sowohl für belgische als auch für ein weltweites Repertoire an ausländischen Quellenwerken. Weitere Informationen über den Unterschied zwischen der Reprographievergütung und der kombinierten Lizenz bizili by Reprobel finden Sie hier.
Wer kontrolliert Reprobel?
Reprobel ist die zentrale Urheberrechtsorganisation belgischer Autoren und Verleger. Es wird in erster Linie von seinen 15 Mitgliedsunternehmen kontrolliert, die aus Autoren und/oder Verlegern bestehen. Die Verwaltungsgesellschaften gehören also den Rechtsinhabern selbst. Darüber hinaus wird Reprobel aktiv von seinem Wirtschaftsprüfer RSM und von der Kontrollabteilung für Verwaltungsgesellschaften des FÖD Wirtschaft geprüft.

Ministeriell lizenzierte Gesellschaft zur gemeinsamen Verwaltung von Urheberrechten
Sitz der Gesellschaft und Korrespondenzadresse: Av. du Port 86c-201a Havenlaan 1000 Bruxelles – Brüssel
Unternehmensnummer/Mehrwertsteuernummer: BE 0453 088 681
Aufsichtsbehörde: Kontrolldienst der Verwaltungsgesellschaften (FÖD Wirtschaft)