Reprobel ist eine genossenschaftliche Verwaltungsgesellschaft mit staatlicher Lizenz. Sie bietet eine Lizenz für die digitale Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern im privaten und öffentlichen Sektor (bizili by Reprobel). In diesen Sektoren zieht sie auch die gesetzliche Reprographievergütung für Fotokopien solcher Werke ein. Darüber hinaus zieht Reprobel als einziger Schalter die gesetzlichen Vergütungen in den Bereichen Bildung, Forschung und öffentlicher Verleih ein. Über ihre 15 Mitgliedsunternehmen und mehr als 40 internationale Vereinbarungen stellt sie sicher, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für die (Wieder-)Verwendung ihrer Werke erhalten.

Mehr als 90.000 belgische Unternehmen und Institutionen haben sich bereits für bizili entschieden
FAQ
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist ein Recht des geistigen Eigentums, wie das Markenrecht oder das Patentrecht. Für den Rechtsinhaber handelt es sich also um ein vorübergehendes Verwertungsmonopol; für den Nutzer ein vorübergehendes Verbot. Das Urheberrecht schützt jedes Werk des menschlichen Geistes, das in eine konkrete Form gegossen ist und den persönlichen Stempel des Urhebers trägt. Mit anderen Worten: Jedes Werk, das das Ergebnis einer freien schöpferischen oder intellektuellen Entscheidung des Urhebers ist und nicht banal ist. Jedes menschliche Werk, das den Anforderungen des Urheberrechtsschutzes entspricht, kann daher urheberrechtlich geschützt werden. Dies gilt nicht nur für künstlerische Werke wie Literatur, Comics, ein Kunstbild, ein Gemälde oder eine Skulptur, sondern z. B. auch für informative Werke wie Fachliteratur, pädagogische oder wissenschaftliche Werke, Presseartikel und Karikaturen. Der Urheberrechtsschutz ist formfrei, und gilt bis siebzig Jahre nach dem Tod des (am längsten lebenden) Urhebers.
Stellt die Zahlung an Reprobel eine Steuer oder Abgabe dar?
Alle Formen von Urheberrechtsvergütungen sind privatrechtliche Vergütungen. Es handelt sich also nicht um eine Steuer oder Abgabe. Die Vergütungen stellen sicher, dass die Rechtsinhaber (im Fall von Reprobel in der Regel Autoren und Verleger) eine angemessene Vergütung für die Wiederverwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke erhalten, auch in der heutigen digitalen Welt. Was Reprobel einnimmt, geht − nach Abzug eines kleinen Betriebskostenanteils − vollständig an die Rechtsinhaber und somit nicht an den Staat.
Kann Reprobel alle Urheberrechte für mich verwalten?
Reprobel kann viele Urheberrechte zentral für Ihr Unternehmen verwalten, aber bei weitem nicht alle. Für den privaten und öffentlichen Sektor kann Reprobel für Sie nur die Urheberrechte für Papierreproduktionen und die gängigsten Formen der digitalen Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern regeln. Ausgenommen sind die Rechte für die digitale Nutzung, wenn die Rechtsinhaber selbst oder über ihre Verwaltungsgesellschaft bereits eine separate Lizenz anbieten. (Z. B. die Lizenzen für Musiknoten von Semu oder für die strukturelle Nutzung von Presseartikeln über License2publish oder Copiepresse oder die Einzellizenzen für Datenbanken, Fotodatenbanken und E-Books.)
Reprobel bietet jedoch keine Lizenzen für Musik an, die von oder in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution verwendet wird − besuchen Sie diesbezüglich www.unisono.be. Auch die Urheberrechte an audiovisuellen Werken müssen Sie separat erwerben, in der Regel über den Produzenten. Für die von Reprobel eingezogenen gesetzlichen Vergütungen im Bereich der anerkannten Bildung oder der wissenschaftlichen Forschung und des öffentlichen Verleihrechts vertritt Reprobel auch die Rechtsinhaber von Ton- und audiovisuellen Werken.

Ministeriell lizenzierte Gesellschaft zur gemeinsamen Verwaltung von Urheberrechten
Sitz der Gesellschaft und Korrespondenzadresse: Av. du Port 86c-201a Havenlaan 1000 Bruxelles – Brüssel
Unternehmensnummer/Mehrwertsteuernummer: BE 0453 088 681
Aufsichtsbehörde: Kontrolldienst der Verwaltungsgesellschaften (FÖD Wirtschaft)