Vergütung anfordern

Als Verleger haben Sie Anspruch auf eine Vergütung, wenn jemand Kopien Ihres Werkes zu privaten, internen oder didaktischen Bestimmungen ausführt oder wenn Ihre Bücher in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Diesen Anspruch auf Vergütung können Sie geltend machen, indem Sie Mitglied in einer der Verwertungsgesellschaften von Reprobel werden.

Sie sind nicht dazu gesetzlich verpflichtet Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft zu werden, um Vergütungen für das Kopieren (auf Papier) oder das Ausleihen Ihrer Werke zu empfangen. Sie können sich auch an Reprobel richten. Es ist aber zu bemerken, daß es nicht notwendig die meist vorteilige Lösung für Sie ist. In diesem Fall muß Reprobel tatsächlich eine « Bezugsverwertungs-gesellschaft » ernennen, die Ihre Vergütung berechnet, so daß Sie zweimal Verwaltungskosten bezahlen müssen (einmal zu Reprobel und einmal zu der ernannten Verwertungsgesellschaft), und außerdem genießen Sie nicht die Vorteile einer Mitgliedschaft in einer Autor- oder Verleger-verwertungsgesellschaft. Diese Gesellschaften tun in der Tat viel mehr als nur den Empfang und die Verwaltung Ihrer Vergütungen für Reprographie und Bibliothekstantieme. Sie bieten auch einen individuellen Dienst an, und in bestimmten Fällen ziehen sie ein, verwalten und verteilen sie auch andere Urheberrechte für Sie (zum Beispiel bestimmte sekundäre Nutzungsrechte wie die digitale (Wieder)benutzung).

 

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