Vergütung anfordern

Wenn jemand Ihr Werk zu privaten, internen oder zu Unterrichtszwecken kopiert, haben Sie als Autor Anspruch auf eine Vergütung. Sie können Ihren Anspruch auf eine Vergütung als Autor auf zwei Arten geltend machen:

Über einen Urheberverband

Lassen Sie sich die Chance auf eine korrekte Vergütung für Ihr Werk nicht entgehen und werden Sie Mitglied in einer der Verwertungsgesellschaften von Reprobel. Warum Sie das tun sollten? Oder warum Sie die Vergütung nicht direkt bei Reprobel anfordern sollten?

Zur Erklärung: Reprobel zieht die Reprographievergütung und die Bibliothekstantieme ein und verwaltet sie. Das ist mehr als ein Fulltimejob, der unsere volle Aufmerksamkeit erfordert. Alles was Reprobel einzieht, wird unter den angeschlossenen Verwertungsgesellschaften der Urheber verteilt.

Was diese Verwertungsgesellschaften so einzigartig macht, ist, dass sie spezialisierte Mitarbeiter haben, die für ihre Mitglieder eine persönliche Dienstleistung erbringen. Sie sind hervorragend geeignet, um Ihre Fragen zu beantworten, um im Streitfall einzuschreiten und somit Ihre Interessen optimal zu vertreten. Die Verwertungsgesellschaften funktionieren häufig auch als einzige Anlaufstelle. Erkundigen Sie sich nach den Zusatzdiensten, die diese Gesellschaften anbieten: juristische Unterstützung und Beratung in Sachen Urheberrecht und Steuern, beispielsweise. Sie können Sie auch über andere, vom Kopierrecht und Verleihrecht unabhängige Urheberrechte informieren.

Über Reprobel

Sie wollen trotzdem direkt über Reprobel Rechte einziehen? Bedenken Sie in diesem Fall, dass Sie nicht in den Genuss der zusätzlichen Vorteile der Verwertungsgesellschaften kommen. Sie müssen Ihre Werke in diesem Fall bei Reprobel angeben. Als Autor werden Ihre Unterlagen vom Urheberkollegium von Reprobel bearbeitet. Dieses rechnet Ihre Ansprüche nicht selbst aus, sondern beauftragt eine der Mitgliedsgesellschaften damit. Von den Vergütungen, die Ihnen zustehen, wird ein angemessener Betrag für die Verwaltungs- und Betriebskosten von Reprobel und von der Gesellschaft, die im Auftrag von Reprobel die Berechnung vorgenommen hat, abgezogen.

 

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