Gesetzliche Studien
Reprobel lässt regelmäßig von unabhängigen Forschungsanstalten Studien über Teilaspekte des Kopierens anfertigen. Dabei geht es um zielgerichtete, kleine Untersuchungen, um einen besseren Einblick in Trends rund um das Kopieren aus geschützten Werken zu erhalten. Die Teilnahme von Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder Organisationen an diesen Studien ist stets freiwillig.
Daneben verpflichtet das Gesetz Reprobel alle fünf Jahre eine groß angelegte Studie durchführen zu lassen, um statistische Daten über das Kopieren zu sammeln. Die gesetzliche Grundlage für diese Verpflichtung ist ein Königlicher Erlass, insbesondere die Verpflichtungen von Artikel 26 des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1997. Klicken Sie hier für den vollständigen Text im pdf-Format. Sie benötigen Acrobat Reader, um diese Datei zu öffnen. Klicken Sie hier, um Acrobat Reader kostenlos herunterzuladen.
Die Studie soll objektive Daten liefern, auf die Reprobel und die Betreibervergütungspflichtigen sich bei ihrer Schätzung der Anzahl Kopien von geschützten Werken stützen können. Weil die Studie auch die Verteilung der Anzahl Kopien auf die verschiedenen Kategorien geschützter Werke erfasst, trägt sie zu einer wahrheitsgetreueren Verteilung der Rechte bei.
Der Entwurf der Studie wird vom Minister genehmigt.
Mit der Studie werden beschafft:
- allgemeine Daten für Belgien
- sektorbezogene Daten
- Daten für jede Kategorie geschützter Werke
- Daten, die das Budget betreffen
Wenn Sie von einer Forschungsanstalt zur Mitarbeit an der fünfjährigen Studie aufgefordert werden, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen.
Hier klicken für die Ergebnisse der ersten Studie. Die zweite Studie hat am 1. Dezember 2011 begonnen und endet in Dezember 2012. Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2013 veröffentlicht werden.
