Was ist die Ausnahme für Privatkopie?
Mit dem Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994 wurde eine Ausnahme für Privatkopie eingeführt.
Diese Ausnahme vom ausschliesslichen Recht des Berechtigten gestattet Privatpersonen, Ton- oder audiovisuelle Werke auf einem analogen oder digitalen Träger (wie CD, DVD, Festplatte, USB-Stick, Video- oder Audiokassetten) zu vervielfältigen, wenn die Vervielfältigung im Familienkreis und für den strikten Privatgebrauch erfolgt.
Zum Ausgleich dieser gesetzlichen Ausnahme wird eine angemessene Vergütung auf solchen Geräten und Trägern erhoben, die die Vervielfältigung dieser Werke ermöglichen. Ein Königlicher Erlass legt den Betrag der Vergütung fest, die auf den Geräten erhoben wird.
Die Verwertungsgesellschaft Auvibel nimmt diese Vergütung ein und verteilt sie. Auvibel vertritt die Verwertungsgesellschaften, die ihrerseits die Berechtigten - Urheber, ausübende Künstler und Produzenten von Ton- und audiovisuellen Werken – vertreten.
2005 wurde die Ausnahme für Privatkopie auf alle geschützten Werke ausgedehnt (als nicht nur auf Ton- und audiovisuelle Werke). Die neue gesetzliche Vorschrift ist noch nicht in Kraft getreten, sodass die Vervielfältigung von literarischen, fotografischen oder grafischen Werken noch immer verboten ist, außer wenn der Berechtigte vorab eine spezifische Genehmigung erteilt.
Mehr Informationen über die Privatkopie erhalten Sie bei Auvibel.
