Wie wird die Bibliothekstantieme verteilt?

Der Anteil der angemessenen Vergütung für die Berechtigten von Ton- und audiovisuellen Werken wird zurzeit auf 16,5% geschätzt. Dieser Anteil wird von Auvibel verteilt. Auvibel ist die kollektive Verwertungsgesellschaft, die die drei Kategorien von Berechtigten - Urheber, Produzenten und Künstler - zu je einem Drittel vertritt, wie im Gesetz vorgeschrieben.

Die übrigen 83,5% (die sich auf literarische, journalistische, pädagogische und wissenschaftliche Werke, aber auch auf Partituren, Fotos, Scripts, Illustrationen … beziehen) zahlt Reprobel an die Urheber- und Verlegerverwertungsgesellschaften, mit Ausnahme des Anteils, der den ausländischen Berechtigten zusteht. Die Aufteilung zwischen den einzelnen Berechtigten wird durch diese Verwertungsgesellschaften geregelt. 70% der angemessenen Vergütung werden unter den Urheber, 30% unter den Verlegern verteilt, wie im Gesetz vorgeschrieben.

 

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