Wie lautet die gesetzliche Grundlage für die Ausnahme für öffentliches Verleihen?
Mit dem Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994 wurde die gesetzliche Ausnahme für öffentliches Verleihen und die Verpflichtung, dafür eine angemessene Entschädigung zu zahlen, eingeführt. Obschon die Ausnahme sofort in Kraft trat, war für die praktische Durchführung der angemessenen Entschädigung (vor allem der Tarife) ein königlicher Erlass nötig. Dieser wurde erst zehn Jahre später, am 25. April 2004, verabschiedet.
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