Wer muss die Vergütung der Bibliothekstantieme bezahlen?

Nur öffentliche Verleiheinrichtungen sind zur Zahlung der angemessenen Vergütung verpflichtet. Bibliotheken bestimmter von der Regierung anerkannten oder gegründeten Einrichtungen sind jedoch von der Zahlungspflicht befreit:

  • Bildungseinrichtungen
  • Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Einrichtungen für Blinde, Sehgeschädigte, Gehörlose und Hörgeschädigte

Die Gemeinschaften oder der Staat können die angemessene Vergütung im Namen der Verleiheinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich bezahlen.

 

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