Auftrag und Kontrolle von Reprobel

Mit dem Urheberrechtsgesetz wurde ein Anspruch auf Vergütung eingeführt, um gesetzlich erlaubte Kopien und das Verleihrecht auszugleichen. Reprobel ist als einzige Gesellschaft befugt, diese Vergütungen einzunehmen und zu verteilen.

Reprobel verwaltet den Anspruch auf Reprographievergütung seit 1997. Seit 2005 ist Reprobel auch verantwortlich für das Einziehen und die Verteilung der Vergütungen der Bibliothekstantieme.

Das Gesetz sieht auch die zulässige digitale Nutzung im privaten Kreis, zur Illustration im Unterricht oder in der wissenschaftlichen Forschung vor. Die Vergütung der Urheber und Verleger für private und digitale Kopien ist jedoch noch nicht geregelt, während die Vergütungen der Berechtigten von Ton- und audiovisuellen Werken längst geregelt sind.

Mit dem Gesetz wurde auch eine doppelte Garantie für die Transparenz der Aktivitäten und die Einhaltung des Gesetzes durch Reprobel eingeführt:

  • das Gesetz sieht eine Aufsicht über die korrekte finanzielle Verwaltung und die Aktivitäten von einem Kommissar-Revisor vor;
  • daneben beaufsichtigt und kontrolliert der für das Urheberrecht zuständige Minister die Rechtmäßigkeit der Satzung, die Regelungen (Vorschriften für die Einnahmen und die Verteilung) und die Aktivitäten von Reprobel. Der Minister genehmigt vorab die Auskünfte und offiziellen Formulare für die Gerätevergütungs- und Betreibervergütungspflichtigen der Reprographievergütung.
 

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