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Anteilige Vergütung: Vergütung auf der Basis der Anzahl Kopien von geschützten Werken. Die Betreibervergütungspflichtigen sind Menschen oder Organisationen, die Kopien anfertigen oder anderen Kopiergeräte – kostenlos oder gegen Bezahlung – zur Verfügung stellen.

Ausländische Mandate: Gegenseitigkeitsabkommen, die belgische Mitglieder von Reprobel mit ausländischen Gesellschaften über Reprographie- oder Verleihrechte abschließen. Mit einem solchen Mandat vertraut Reprobel die Vergütungen, die in Belgien für ausländische Berechtigten eingezogen wurden, den belgischen Verwertungsgesellschaften an, die die ausländischen Gesellschaften vertreten.

Betreibervergütungspflichtige: Natürliche oder juristische Person (z. B. ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Schule), die Kopien eines geschützten Werkes anfertigt oder Kunden oder Benutzern gegen Bezahlung oder kostenlos ein Kopier- oder Multifunktionsgerät zur Verfügung stellt (z. B. ein Copyshop oder eine Bibliothek).

Bibliothekstantieme: Die Berechtigten von literarischen Werken, Datenbanken, fotografischen Werken, Partituren oder Ton- und audiovisuellen Werken haben Anspruch auf eine Vergütung für den Verleih ihrer Werke in Verleiheinrichtungen, die vom Staat organisiert oder anerkannt sind. Reprobel zieht diese Vergütung ein, die anschließend zwischen Reprobel und Auvibel aufgeteilt wird. Es ist Sache der Kollegien der Verwertungsgesellschaften, die Vergütungen zu verteilen.

Bürooffset: Kleines, leichtes Gerät für den Offsetdruck, eine Drucktechnik, die Tinte von einer fotografisch belichteten Metallplatte auf Papier überträgt.

Digitale Ausnahme für das Unterrichtswesen und die wissenschaftliche Forschung: Das Gesetz legt fest, dass die Berechtigten Anspruch auf eine Vergütung für die zulässige Vervielfältigung und Mitteilung ihrer Werke in geschlossenen Netzwerken (z. B. in den Intra- und Extranetzen, zu denen Studenten mit Login und Passwort Zugang haben) von Schulen, Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen haben.

Gegenseitigkeitsabkommen: Nicht nur in Belgien werden Kopien angefertigt. Werke von belgischen Berechtigten werden auch im Ausland kopiert. Umgekehrt kommt es natürlich auch vor, daß Werke von ausländischen Berechtigten in Belgien kopiert werden. Deshalb schließt Reprobel Gegenseitigkeitsabkommen mit ausländischen Schwestergesellschaften ab. So setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass die Vergütungen, die sich aus dem grenzübergreifenden Kopierverhalten ergeben, korrekt verteilt werden. Bei der Regelung solcher Vergütungen werden manchmal Leistungen gegen Leistungen verrechnet (Gegenseitigkeitsabkommen vom Typ B), meistens geht es aber um echte Geldströme (Typ A).

Gerätevergütungspflichtige: Hersteller, Importeur oder innergemeinschaftlicher Erwerber, der einen Beitrag auf Kopiergeräte zahlen muss, die er in Belgien in Verkehr bringt. Dieser Beitrag gleicht die Kopien geschützter Werke aus, die der Gerätevergütungspflichtige mit diesen Geräten anfertigt.

IFRRO (International Federation of Reproduction Rights Organisations): Der internationale Verband, in dem die Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, die für die Nutzung (Reproduktion auf Papier oder digitalem Träger oder Mitteilung an die Öffentlichkeit) von literarischen, grafischen oder fotografischen Werken Lizenzen erteilen oder Vergütungen kassieren. Das Generalsekretariat des Verbands hat seinen Sitz in Brüssel.

Mailing: Jährliches Mailing, mit dem Reprobel die Erklärungsformulare an die Betreibervergütungspflichtigen verschickt. Diese geben eine Erklärung auf Ehre und Gewissen über die Gesamtzahl aller angefertigten Kopien und den geschätzten Anteil Kopien von geschützten Werken an.

Multifunktionsgerät: Gerät, das verschiedenen Funktionen (faxen, kopieren, drucken oder scannen) kombiniert.

Öffentlicher Verleih: Sehe unter Bibliothekstantieme

Pauschale Vergütung: Vergütung auf Kopiergeräte, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Lebensdauer der Geräte. Die Gerätevergütungspflichtigen sind die Hersteller, Importeure und innergemeinschaftlichen Erwerber der Geräte.

Private Kopie: In Belgien haben Sie als Bürger das Recht, eine Musik-CD oder eine Film-DVD zu kopieren. Dafür zahlen Sie eine Gebühr auf die Geräte und Träger, mit denen Sie diese Kopie anfertigen können: zum Beispiel auf Ihren CD-Brenner, Ihre externe Festplatte, Ihren USB-Stick oder Ihren iPod. Diese Gebühr ist derzeit ausschließlich für den Musik- und Filmsektor bestimmt. Seit 2005 sollten auch Fotografen, Verleger von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Partituren diese Gebühr erhalten. Die Gesetzesänderung ist jedoch noch immer nicht in die Praxis umgesetzt worden. Auvibel zieht die Vergütung auf Geräte und Träger ein, mit denen private Kopien angefertigt werden können.

Reprographievergütung: Urheber und Verleger von Werken haben Anspruch auf eine Vergütung für die Fotokopien, die natürliche oder juristische Personen zu privaten Zwecken oder zur Illustration im Unterricht oder in der wissenschaftlichen Forschung von ihren Werken anfertigen.

RRO (Reproduction Right Organisation): Eine Verwertungsgesellschaft, die für die Nutzung (Reproduktion auf Papier oder digitalem Träger oder Mitteilung an die Öffentlichkeit) von literarischen, grafischen oder fotografischen Werken Lizenzen erteilen oder Vergütungen kassiert.

Stand-alone-Gerät: Gerät, das entweder nur faxen oder nur kopieren, drucken oder scannen kann (im Gegensatz zu einem Multifunktionsgerät, das verschiedenen Funktionen kombiniert).

Urheberkollegium und Verlegerkollegium: Diese Kollegien verteilen die Vergütungen, die Reprobel einzieht. Im Urheberkollegium sind die belgischen Verwertungsgesellschaften der Urheber zusammengeschlossen (Assucopie, Jam, Sabam, Sacd, Scam, Sofam und Vewa), während die belgischen Verwertungsgesellschaften der Verleger (Copiebel, Copiepresse, Librius, Reprocopy, Repro PP, Repropress, Sabam und Semu) im Verlegerkollegium zusammengeschlossen sind. Die Kollegien bilden auch ein Forum, um Informationen und Meinungen auszutauschen, Überlegungen und gemeinsame Standpunkte zu Themen zu entwickeln, die Urheber oder Verleger betreffen.

Verbrauchsjahr: Das Jahr, in dem die Kopie angefertigt wurde, in dem das Kopiergerät in den Handel kam oder in dem die Werke ausgeliehen wurden, unabhängig von dem Jahr, in dem Reprobel die Vergütung einzieht.

Verleihrecht : Sehe unter Bibliothekstantieme

Vervielfältigungsgerät: Hektografiergerät mit Tinte oder Alkohol. Vorläufer des Fotokopiergeräts.

Zurverfügungstellung: Vorgang bei Abschluss des Geschäftsjahres, mit dem die Generalversammlung von Reprobel beschließt, welcher Betrag jedem Kollegium zwecks Verteilung zugeteilt wird. Der Betrag entspricht den Beträgen, die Reprobel eingezogen hat (= Einzug auf Geräte und Kopien, sowie Einzug für das Verleihrecht), zuzüglich der finanziellen Einnahmen, die in Erwartung der Verteilung entstehen, und abzüglich der allgemeinen Verwaltungskosten von Reprobel.

 

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