Über eine Urheber- oder Verlegergesellschaft
Als Auteur oder Verleger haben Sie Anspruch auf eine Vergütung für Bibliothekstantieme, wenn Ihre Bücher in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können. Diesen Anspruch auf Vergütung können Sie geltend machen, indem Sie Mitglied in einer der Verwertungsgesellschaften von Reprobel werden.
Sie sind nicht dazu gesetzlich verpflichtet Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft zu werden, um Vergütungen für das Kopieren (auf Papier) oder das Ausleihen Ihrer Werke zu empfangen. Sie können sich auch an Reprobel richten. Es ist aber zu bemerken, daß es nicht notwendig die meist vorteilige Lösung für Sie ist. In diesem Fall muß Reprobel tatsächlich eine « Bezugsverwertungsgesellschaft » ernennen, die Ihre Vergütung berechnet, so daß Sie zweimal Verwaltungskosten bezahlen müssen (einmal zu Reprobel und einmal zu der ernannten Verwertungsgesellschaft), und außerdem genießen Sie nicht die Vorteile einer Mitgliedschaft in einer Autor- oder Verlegerverwertungsgesellschaft. Diese Gesellschaften tun in der Tat viel mehr als nur den Empfang und die Verwaltung Ihrer Vergütungen für Reprographie und Bibliothekstantieme. Sie bieten auch einen individuellen Dienst an, und in bestimmten Fällen ziehen sie ein, verwalten und verteilen sie auch andere Urheberrechte für Sie (zum Beispiel bestimmte sekundäre Nutzungsrechte wie die Vorstellungen und die digitale (Wieder)benutzung).
Über eine ausländische Verwertungsgesellschaft für ausländische Urheber und Verleger
Damit die Bibliothekstantiemen an ausländische Urheber ausgeschüttet werden können, müssen Reprobel und die Verwertungsgesellschaft des fraglichen Landes ein Gegenseitigkeitsabkommen schließen. In Belgien steckt die Vergütung für Bibliothekstantieme noch in den Kinderschuhen. Der königliche Erlass, der diese Materie regelt, sieht vor, dass jährlich 1 Euro für jeden volljährigen Ausleiher und 50 Cent für jeden minderjährigen Ausleiher bezahlt werden müssen. Im Übrigen muss für einen Ausleiher, der mehrere Bibliotheken besucht, nur ein Mal bezahlt werden.
Nur öffentliche Bibliotheken sind in Belgien zur Zahlung verpflichtet. Das heißt, dass wissenschaftliche und pädagogische Ausleihen und Bibliotheken, die mit Einrichtungen des Gesundheitswesens verbunden sind, von der Zahlungspflicht freigestellt sind.
Aufgrund dieser Vorschriften hat Reprobel für das Leihjahr 2010 in ganz Belgien rund 1,5 Millionen Euro eingezogen. Entsprechend dem gesetzlichen Verteilerschlüssel sind 30% davon für die Verlegergesellschaften und 70% für die Urhebergesellschaften bestimmt.
In Belgien sind wir also noch weit von einer angemessenen Vergütung für Bibliothekstantieme entfernt.