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12. März 2003 Der
Minister Picqué hat die Tarife für Reprographie
indexiert
Das Belgische Staatsblatt vom 14. Januar 2003
(B.S. 14. Januar 2003, s.1120, www.staatsblad.be)
veröffentlichte die indexierte Tarife für Reprographie
die zutreffend sind seit dem 25. Januar 2003, wie bestimmt
durch die Föderale Öffentliche Dienste Wirtschaft,
K.M.U., Mittelstand und Energie. Sie finden den vollständigen
Text auf der Website: www.just.fgov.be (siehe Rubrik Belgisches
Staatsblatt; Datum der Veröffentlichung: 14.01.2003;
Nr. 2002011509). Wenn Sie hier
klicken, können Sie den Text herunterladen. Zur Öffnung
dieser Datrei benötigen Sie Acrobat Reader. Indem Sie
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15. Mai 2002 Start
der 5. Kampagne
Jede Person, die eine Kopiermaschine, ein Faxgerät,
einen Scanner, eine Bürooffset(druck)presse oder ein
Vervielfältigungsgerät besitzt, mietet oder im Leasingverfahren
mietet (laut dem Königlichen Erlass vom 30. Oktober 1997,
die Personen, die ein solches Gerät "unter Ihrer
Aufsicht, Ihrer Leitung bzw. in Ihrer Verwahrung" haben)
und die mit diesem Gerät zu privaten, internen oder didaktischen
Zwecken Kopien kopiengeschützter Werke anfertigt, muss
ein "anteiliges Entgelt" zahlen. Die Zahlung kann
auf zwei Arten erfolgen: mittels einer Erklärung oder
mittels eines Vertrages.
Die 65.000 Debitoren, die beschlossen haben,
Reprobel die Anzahl kopiengeschützter Werke, die sie
anfertigen, jährlich anzugeben, erhalten Ende Mai 2002
für den Zeitraum vom 1.07.2001 bis zum 30.06.2002 ihre
personalisierte Erklärung. Das Verfahren ist dasselbe
wie in den Vorjahren: die KMU können zwischen einer allgemeinen
Erklärung und einer standardisierten Erklärung wählen.
Die übrigen Debitoren müssen eine allgemeine Erklärung
einreichen. Derjenige, der eine allgemeine Erklärung
einreicht, muss die Anzahl Kopien kopiengeschützter Werke,
die er anfertigt, selbst schätzen und den zu zahlenden
Betrag ausrechnen. Derjenige, der eine standardisierte Erklärung
ausfüllt, muss einen von Reprobel vorgeschlagenen Standardbetrag
angeben. Die diesbezüglichen Erklärungen und Zahlungen
müssen spätestens zum 12. August 2002 getätigt
sein. Nach diesem Datum ist der sog. Kooperationstarif nicht
mehr anwendbar und der Preis je Kopie wird erheblich angehoben.
Dieses Jahr gibt es eine Neuheit: Reprobel
bietet ihren Debitoren die Möglichkeit, ihr Formular
online über die Website www.reprobel.be, Seite "
Formular
" auszufüllen.
Wichtig: Reprobel hat das Recht, die Erklärungen innerhalb
einer gewissen Frist anzufechten.
Falls der Debitor es vorzieht, einen Vertrag mit Reprobel
abzuschließen, legt Reprobel gemeinsam mit ihm die Anzahl
Kopien kopiengeschützter Werke fest. Nachträgliche
Anfechtungen sind somit ausgeschlossen. Die meisten Verträge
werden für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen.
Wenn Sie Fragen zu Verträgen oder Erklärungen
haben, können Sie eine E-mail senden an: questions@reprobel.be
.
27. Februar 2002
Das Papier macht von sich reden
Reprobel veröffentlicht die erste Ausgabe
von Bruit de Papier, ihrem Informationsbulletin.
Seit 1998 ist das Entgelt für Autoren
und Verlage für die Kopie kopiengeschützter Werke
zwingend. Vier Jahre später kennt und akzeptiert jeder
dieses Prinzip, was es Reprobel nun möglich macht, zu
einer neuen Phase überzugehen. Reprobel führt ein
leistungsfähiges automatisiertes System ein und erweitert
die Möglichkeiten, um Online-Erklärungen auszufüllen.
In dem Bemühen, ihre Kommunikation mit all' denjenigen
zu verbessern, die kopiengeschützte Werke kopieren, sowie
gegenüber den Autoren und Verlagen dieser Werke, veröffentlicht
Reprobel die erste Ausgabe ihres Informationsbulletins Bruit
de Papier. Im Inhaltsverzeichnis der ersten Ausgabe waren
sehr vielfältige Themen aufgelistet, wie die Kopie eines
Digitalwerks, der Verhaltenskodex der Verwaltungsgesellschaften
der Urheberrechte, die Art und Weise, in der das eingenommene
Geld unter den Autoren und Verlagen verteilt wird. Bruit de
Papier wird vierteljährlich erscheinen. Ein kostenloses
Abonnement können Sie über diese Website erhalten,
siehe dazu Einschreibung
für den Newsletter oder
indem Sie eine E-mail an
bruitdepapier@reprobel.be richten.
12. September 2001
Neuer Verwaltungsrat von Reprobel
Am 12. September letzten Jahres wurde der Verwaltungsrat
von Reprobel neu besetzt. Roger Blanpain, erfahrener
Professor der Rechtsfakultät der KUL, wurde zum Vorsitzenden
des Verwaltungsrates von Reprobel gewählt. Roger Blanpain
ist in Arbeitsrecht spezialisiert und ist der Präsident
der VEWA, dem Verband der erzieherischen und wissenschaftlichen
Autoren. R. Blanpain folgt auf Philippe Nothomb an
die Spitze von Reprobel. Ph. Nothomb, Mitglied des Verwaltungsrats
von Copiepresse, bleibt als Stellvertreter Mitglied des Verwaltungsrates
von Reprobel. Während des Vorsitzes von Philippe Nothomb,
der vor drei Jahren auf den Journalisten Piet de Busschere
gefolgt ist, hat Reprobel sich zu einer Organisation entwickelt,
die einerseits auf das Gleichgewicht zwischen den Rechten
von Urhebern und Verlagen und andererseits auf die Interessen
der Debitoren achtet.
Alain Lambrechts ist der neue
Vizepräsident von Reprobel. Er ist der Generalsekretär
von Febelma, Febelma, dem belgischen Zeitschriftenverband,
und geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats
der Verwaltungsgesellschaft Repropress. Hubert Van Slambrouck
( RUIT) und Christian Cherdon ( Assucopie) sind die
neuen Finanzverwalter von Reprobel. Ruit ist die Gesellschaft
der Verlage für niederländischsprachige Bücher
und Assucopie, die Gesellschaft der erzieherischen und wissenschaftlichen
frankophonen Autoren. Frédéric Young
bleibt "administrateur-gérant" von Reprobel.
Der neue Verwaltungsrat von Reprobel
setzt sich zudem zusammen aus Guido Roelants ( JAM
/ SAJ), Martine Loos (SABAM), Tanguy Roosen
(SACD), Frédéric Young (SCAM), Eddy
Cochez (SOFAM), Johan Van Cleemput ( REPRO PP),
Margaret Boribon (COPIEPRESSE), Christian De Boeck
(COPIEBEL), Alex Fordyn (REPROCOPY) und Marc Hofkens
(SEMU).
Neben dem ehemaligen Präsidenten
Philippe Nothomb (COPIEPRESSE) sind die weiteren Stellvertreter:
Alain Guillaume (SAJ / JAM), Christophe Depreter
(SABAM), Françoise Havelange (SACD), Béatrice
Buyck (SCAM), Katrien Van Eenoo (SOFAM), Marc
Vandercammen (ASSUCOPIE), Edward Jennekens (VEWA),
Nico Vannieuwenhuyse (REPROPRESS), Christian Rousseaux
(REPRO PP), Jan Vanderheyden (RUIT), Bernard Gérard
(COPIEBEL), Félix Porters (REPROCOPY) und Karel
Goutsmit (SEMU).
8. August 2001
Fertigen die Mitglieder des Boerenbond Kopien an ?
In De Standaard vom 7. August 2001 war
Folgendes zu lesen: "Die Mitglieder des Boerenbond
machen keine Kopien". Dieser Titel ist für die
Mitglieder des Boerenbond natürlich von Vorteil. Doch
er gibt keinesfalls den Inhalt des Abkommens wieder, den Reprobel
am 19. Juli dieses Jahres mit dem Boerenbond abgeschlossen
hat. Reprobel ist die Organisation, welche die Reprographiegebühren
erhebt und sie zugunsten von Autoren und Verlagen verteilt.
Die Organisation und der Boerenbond haben für den Zeitraum
2001-2003 ein bestehendes Abkommen in einer konstruktiven
Atmosphäre verlängert. Dieses Abkommen betrifft
insbesondere die Mitglieder des Boerenbond in gewissen Zweigen.
Diese Unternehmen dürfen nicht mehr als vier Personen
anstellen. Die Mitglieder des Boerenbond, die tatsächlich
Kopien kopiengeschützter Werke anfertigen, können
sich nicht auf das vom Boerenbond abgeschlossene Abkommen
berufen, um zu vermeiden, das gesetzlich vorgesehene Entgelt
zu zahlen. Diese Unternehmen müssen sich spontan bei
Reprobel melden. Seit kurzem ist es ebenfalls möglich,
dies elektronisch auf dieser Website, zu tun.
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