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12. März 2003 Der Minister Picqué hat die Tarife für Reprographie indexiert

Das Belgische Staatsblatt vom 14. Januar 2003 (B.S. 14. Januar 2003, s.1120, ) veröffentlichte die indexierte Tarife für Reprographie die zutreffend sind seit dem 25. Januar 2003, wie bestimmt durch die Föderale Öffentliche Dienste Wirtschaft, K.M.U., Mittelstand und Energie. Sie finden den vollständigen Text auf der Website: www.just.fgov.be (siehe Rubrik Belgisches Staatsblatt; Datum der Veröffentlichung: 14.01.2003; Nr. 2002011509). Wenn Sie klicken, können Sie den Text herunterladen. Zur Öffnung dieser Datrei benötigen Sie Acrobat Reader. Indem Sie klicken, laden Sie Acrobat Reader 5.0 kostenlos herunter.

15. Mai 2002 Start der 5. Kampagne

Jede Person, die eine Kopiermaschine, ein Faxgerät, einen Scanner, eine Bürooffset(druck)presse oder ein Vervielfältigungsgerät besitzt, mietet oder im Leasingverfahren mietet (laut dem Königlichen Erlass vom 30. Oktober 1997, die Personen, die ein solches Gerät "unter Ihrer Aufsicht, Ihrer Leitung bzw. in Ihrer Verwahrung" haben) und die mit diesem Gerät zu privaten, internen oder didaktischen Zwecken Kopien kopiengeschützter Werke anfertigt, muss ein "anteiliges Entgelt" zahlen. Die Zahlung kann auf zwei Arten erfolgen: mittels einer Erklärung oder mittels eines Vertrages.

Die 65.000 Debitoren, die beschlossen haben, Reprobel die Anzahl kopiengeschützter Werke, die sie anfertigen, jährlich anzugeben, erhalten Ende Mai 2002 für den Zeitraum vom 1.07.2001 bis zum 30.06.2002 ihre personalisierte Erklärung. Das Verfahren ist dasselbe wie in den Vorjahren: die KMU können zwischen einer allgemeinen Erklärung und einer standardisierten Erklärung wählen. Die übrigen Debitoren müssen eine allgemeine Erklärung einreichen. Derjenige, der eine allgemeine Erklärung einreicht, muss die Anzahl Kopien kopiengeschützter Werke, die er anfertigt, selbst schätzen und den zu zahlenden Betrag ausrechnen. Derjenige, der eine standardisierte Erklärung ausfüllt, muss einen von Reprobel vorgeschlagenen Standardbetrag angeben. Die diesbezüglichen Erklärungen und Zahlungen müssen spätestens zum 12. August 2002 getätigt sein. Nach diesem Datum ist der sog. Kooperationstarif nicht mehr anwendbar und der Preis je Kopie wird erheblich angehoben.

Dieses Jahr gibt es eine Neuheit: Reprobel bietet ihren Debitoren die Möglichkeit, ihr Formular online über die Website www.reprobel.be, Seite " " auszufüllen.
Wichtig: Reprobel hat das Recht, die Erklärungen innerhalb einer gewissen Frist anzufechten.
Falls der Debitor es vorzieht, einen Vertrag mit Reprobel abzuschließen, legt Reprobel gemeinsam mit ihm die Anzahl Kopien kopiengeschützter Werke fest. Nachträgliche Anfechtungen sind somit ausgeschlossen. Die meisten Verträge werden für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen.

Wenn Sie Fragen zu Verträgen oder Erklärungen haben, können Sie eine E-mail senden an: .

27. Februar 2002 Das Papier macht von sich reden


Reprobel veröffentlicht die erste Ausgabe von Bruit de Papier, ihrem Informationsbulletin.

Seit 1998 ist das Entgelt für Autoren und Verlage für die Kopie kopiengeschützter Werke zwingend. Vier Jahre später kennt und akzeptiert jeder dieses Prinzip, was es Reprobel nun möglich macht, zu einer neuen Phase überzugehen. Reprobel führt ein leistungsfähiges automatisiertes System ein und erweitert die Möglichkeiten, um Online-Erklärungen auszufüllen. In dem Bemühen, ihre Kommunikation mit all' denjenigen zu verbessern, die kopiengeschützte Werke kopieren, sowie gegenüber den Autoren und Verlagen dieser Werke, veröffentlicht Reprobel die erste Ausgabe ihres Informationsbulletins Bruit de Papier. Im Inhaltsverzeichnis der ersten Ausgabe waren sehr vielfältige Themen aufgelistet, wie die Kopie eines Digitalwerks, der Verhaltenskodex der Verwaltungsgesellschaften der Urheberrechte, die Art und Weise, in der das eingenommene Geld unter den Autoren und Verlagen verteilt wird. Bruit de Papier wird vierteljährlich erscheinen. Ein kostenloses Abonnement können Sie über diese Website erhalten, siehe dazu oder indem Sie eine E-mail an richten.

12. September 2001 Neuer Verwaltungsrat von Reprobel

Am 12. September letzten Jahres wurde der Verwaltungsrat von Reprobel neu besetzt. Roger Blanpain, erfahrener Professor der Rechtsfakultät der KUL, wurde zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Reprobel gewählt. Roger Blanpain ist in Arbeitsrecht spezialisiert und ist der Präsident der VEWA, dem Verband der erzieherischen und wissenschaftlichen Autoren. R. Blanpain folgt auf Philippe Nothomb an die Spitze von Reprobel. Ph. Nothomb, Mitglied des Verwaltungsrats von Copiepresse, bleibt als Stellvertreter Mitglied des Verwaltungsrates von Reprobel. Während des Vorsitzes von Philippe Nothomb, der vor drei Jahren auf den Journalisten Piet de Busschere gefolgt ist, hat Reprobel sich zu einer Organisation entwickelt, die einerseits auf das Gleichgewicht zwischen den Rechten von Urhebern und Verlagen und andererseits auf die Interessen der Debitoren achtet.

Alain Lambrechts ist der neue Vizepräsident von Reprobel. Er ist der Generalsekretär von Febelma, Febelma, dem belgischen Zeitschriftenverband, und geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft Repropress. Hubert Van Slambrouck ( RUIT) und Christian Cherdon ( Assucopie) sind die neuen Finanzverwalter von Reprobel. Ruit ist die Gesellschaft der Verlage für niederländischsprachige Bücher und Assucopie, die Gesellschaft der erzieherischen und wissenschaftlichen frankophonen Autoren. Frédéric Young bleibt "administrateur-gérant" von Reprobel.

Der neue Verwaltungsrat von Reprobel setzt sich zudem zusammen aus Guido Roelants ( JAM / SAJ), Martine Loos (SABAM), Tanguy Roosen (SACD), Frédéric Young (SCAM), Eddy Cochez (SOFAM), Johan Van Cleemput ( REPRO PP), Margaret Boribon (COPIEPRESSE), Christian De Boeck (COPIEBEL), Alex Fordyn (REPROCOPY) und Marc Hofkens (SEMU).

Neben dem ehemaligen Präsidenten Philippe Nothomb (COPIEPRESSE) sind die weiteren Stellvertreter: Alain Guillaume (SAJ / JAM), Christophe Depreter (SABAM), Françoise Havelange (SACD), Béatrice Buyck (SCAM), Katrien Van Eenoo (SOFAM), Marc Vandercammen (ASSUCOPIE), Edward Jennekens (VEWA), Nico Vannieuwenhuyse (REPROPRESS), Christian Rousseaux (REPRO PP), Jan Vanderheyden (RUIT), Bernard Gérard (COPIEBEL), Félix Porters (REPROCOPY) und Karel Goutsmit (SEMU).

8. August 2001 Fertigen die Mitglieder des Boerenbond Kopien an ?

In De Standaard vom 7. August 2001 war Folgendes zu lesen: "Die Mitglieder des Boerenbond machen keine Kopien". Dieser Titel ist für die Mitglieder des Boerenbond natürlich von Vorteil. Doch er gibt keinesfalls den Inhalt des Abkommens wieder, den Reprobel am 19. Juli dieses Jahres mit dem Boerenbond abgeschlossen hat. Reprobel ist die Organisation, welche die Reprographiegebühren erhebt und sie zugunsten von Autoren und Verlagen verteilt. Die Organisation und der Boerenbond haben für den Zeitraum 2001-2003 ein bestehendes Abkommen in einer konstruktiven Atmosphäre verlängert. Dieses Abkommen betrifft insbesondere die Mitglieder des Boerenbond in gewissen Zweigen. Diese Unternehmen dürfen nicht mehr als vier Personen anstellen. Die Mitglieder des Boerenbond, die tatsächlich Kopien kopiengeschützter Werke anfertigen, können sich nicht auf das vom Boerenbond abgeschlossene Abkommen berufen, um zu vermeiden, das gesetzlich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Diese Unternehmen müssen sich spontan bei Reprobel melden. Seit kurzem ist es ebenfalls möglich, dies elektronisch auf dieser Website, zu tun.