Allgemein
Wenn urheberrechtlich geschützte Werke, so zum Beispiel
Bücher, Zeitschriften, Partituren, CDs oder DVDs zeitweilig
überlassen werden, müssen Anspruchsberechtigte wie
Autoren und Herausgeber ein gerechtes Entgelt erhalten.
Das Gesetz vom 30. Juni 1994 in Bezug auf das Urheberrecht
und mit dem Urheberrecht verwandten Rechten, vervollständigt
durch den K.E.
vom 25. April 2004 sieht dies vor. Reprobel ist sodann
vom föderalen Ministerium für Unternehmen und administrative
Reformen beauftragt worden, die Entgelte für das öffentliche
Verleihwesen zu erheben und aufzuteilen (K.E.
vom 7. April 2005).
Bevor Auvibel und Reprobel die Leihanstalten informieren, haben
erstgenannte am 25. Januar 2005 eine Informationssitzung in
der Königlichen Albertina-Bibliothek organisiert. Ungefähr
200 Personen haben an dieser Sitzung teilgenommen. Hier
klicken und Sie sehen eine PowerPoint Präsentation dieser
Sitzung.
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