Kontrollen

Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber sind verpflichtet, einen pauschalen Beitrag zu zahlen, wenn sie ein Kopiergerät in Belgien in den Handel bringen. Dieser Beitrag ist Teil der ausgleichenden Vergütung, damit Kopien von geschützten Werken angefertigt werden dürfen.

Reprobel hat die Sache im Blick, sodass Irrtümer und Vergesslichkeit auf ein Minimum beschränkt bleiben. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer laschen Handhabung können der Minister oder die anspruchsberechtigten Urheber und Verleger Reprobel zur Ordnung rufen.

Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber haben inzwischen selbst ein Interesse daran, pünktlich und korrekt mitzuarbeiten. So werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden und niemand wird durch ausstehende Vergütungen überrascht (die oft nicht mehr auf den Endbenutzer abgewälzt werden können).

Die Auskunftsblätter und die monatlichen Erklärungsformulare der Gerätevergütungspflichtigen werden von Reprobel gründlich bearbeitet und kontrolliert. Bei Zweifeln oder Unklarheiten nehmen die Mitarbeiter von Reprobel mit dem Gerätevergütungspflichtigen Kontakt auf. Umgekehrt sind die Mitarbeiter von Reprobel jederzeit bereit, Auskünfte zu erteilen, wenn Sie als Gerätevergütungspflichtiger selbst eine Frage zu Ihrer Erklärung, zu den Kategorien, Tarifen oder zur MwSt. haben.

Die Erstattungsanträge (bei Export) werden ebenfalls sorgfältig geprüft. Füllen Sie die Formulare sorgfältig und vollständig aus und achten Sie darauf, dass dem Antrag alle geforderten Unterlagen beiliegen. Worauf müssen Sie noch achten? Soweit Sie als Gerätevergütungspflichtiger angesehen werden, geben Sie bitte auf den Rechnungen an Ihre Kunden den Betrag der Vergütung an. Dieser Betrag muss mit dem vereinbarten Tarif übereinstimmen.

Außerdem: Soweit Sie als Händler oder Einzelhändler angesehen werden, können Sie Rechnungen ablehnen, auf denen der Betrag der Vergütung entsprechend dem vereinbarten Tarif nicht angegeben ist.

Beanstandungen

Falls Reprobel weitere Auskünfte anfordert, sind Sie verpflichtet zu antworten. In einigen Fällen ist Reprobel verpflichtet, weiter zu gehen. So kann Reprobel nach Absprache an Ort und Stelle Kontrollen von externen Wirtschaftsprüfern durchführen lassen. Reprobel ist stets bemüht, Diskussionen und Beanstandungen gütlich beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt ist, unternimmt Reprobel gerichtliche Schritte.

Beachten Sie: Wenn Sie die fällige Vergütung nicht bezahlen, können Sie empfindlich bestraft werden: mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße von 250 Euro bis 125.000 Euro.

Bei Betrug können die föderale Finanzverwaltung und die Wirtschaftsinspektion eingeschaltet werden.