Pauschale Vergütung

Reprobel kassiert auch Vergütungen auf Vervielfältigungsgeräte: Dabei handelt es sich um die pauschale Vergütung. Hersteller, professionelle und gelegentliche Importeure zahlen einen Pauschalbetrag auf Geräte, die geschützte Werke reproduzieren können.

Kopiergeräte, Scanner und Multifunktionsgeräte fallen bereits seit 1998 unter diese Regelung. In Kürze werden vermutlich auch Drucker dazu gehören.

Der Betrag pro Gerät hängt unter anderem auch von der Geschwindigkeit ab, mit der diese Geräte kopieren können, und ist im Gesetz festgelegt. Die Beträge werden jährlich indexiert. Die Zahlung der pauschalen Vergütung ergibt sich aus den monatlichen Erklärungen, die Reprobel zugeschickt werden. Das Jahr, in dem die Vergütungen bezahlt werden - das Einzugsjahr -, ist nicht immer das Verbrauchsjahr, in dem das Gerät in Verkehr gebracht wird. Dies wird anhand folgender Beispiele deutlich:

  • Importeur A brachte 2007 Geräte in Verkehr und irrte sich in der Klassifikation auf dem Erklärungsformular. 2008 wurde der Irrtum entdeckt und erst 2009 wurde eine zusätzliche Vergütung erhoben.
  • Eine Ladenkette führte 2008 Kopiergeräte ein und wurde sich erst 2009 dessen gewahr, dass dafür eine Vergütung fällig ist. Der Betrag für 2008 wurde 2009 bezahlt.

Abschließend: Reprobel teilt die Beträge sofort unter den Urheber und Verlegern auf, sobald die Vergütungen fakturiert und bezahlt sind.

 

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