Erstattungsantrag
Die pauschale Vergütung, die Sie für ein Gerät bezahlt haben, mit wem Sie geschützte Werke kopieren können, kann Ihnen erstattet werden, wenn Sie das Gerät später wieder exportieren.
Für alle exportierten Reprographiegeräte müssen Sie monatlich einen Erstattungsantrag einreichen, zusammen mit einer Kopie:
- der Einkaufsrechnungen für alle Geräte, für die Sie einen Erstattungsantrag stellen;
- der Verkaufsrechnungen für diese Geräte;
- der Frachtpapiere, die als Nachweis für den Export dienen;
- des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Auskunftsblattes.
Formular
Für das Erstattungsantragformular hier klicken.
