Erklärung

Wann müssen Sie eine Erklärung einreichen?

Die Gerätevergütungspflichtigen müssen eine Erklärung einreichen, sobald sie ein Gerät in Belgien in den Handel bringen. Das bedeutet, dass das Gerät in Belgien zwecks Verkauf, Vermietung, Leasing oder für den eigenen Gebrauch eingeführt werden muss.
Was gilt nicht als “in den Handel bringen“? Wenn Sie das Gerät zu Vorführzwecken benutzen oder einem Kunden für kurze Zeit (höchsten drei Monate) zum Testen zur Verfügung stellen.

Wie müssen Sie die Erklärung einreichen?

Zunächst müssen Sie sich als Gerätevergütungspflichtiger bei Reprobel identifizieren, indem Sie ein Auskunftsblatt ausfüllen. Tragen Sie hier alle Angaben zu Ihrem Unternehmen und zum Ansprechpartner ein. Anschließend müssen Sie jeden Monat entsprechend den offiziell festgelegten Kategorien die Anzahl Geräte angeben, die in Belgien in den Verkehr gebracht wurden. Dazu verwenden Sie ein offizielles Erklärungsformular. Die "wahrheitsgemäße und richtige" Erklärung müssen Sie innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem Monat, auf den sich die Angaben beziehen, an Reprobel zurückschicken. Auf der Grundlage dieser Erklärung stellt Reprobel den fälligen Betrag in Rechnung. Sie bezahlen die Rechnung nach Erhalt.

Formular

Hier klicken für das Erklärungsformular mit MwSt. 21%.
Hier klicken für das Erklärungsformular mit MwSt. 6% für Erklärungen bezüglich Vergütungen, die dem Kunden NICHT angerechnet wurden.

Angabe auf der Rechnung

Nach dem Gesetz müssen die Gerätevergütungspflichtigen deutlich den Betrag der pauschalen Vergütung auf ihren Rechnungen angeben. Vertriebshändler, Einzelhändler oder Großhändler dürfen Rechnungen ablehnen, auf denen die pauschale Vergütung nicht deutlich ausgewiesen ist.