Wer? Warum?

Wer muss die Reprographievergütung bezahlen?

Jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke auf einem Gerät kopiert, das er gemietet hat, dessen Eigentümer er ist oder das er geleast hat, muss eine anteilige Vergütung zahlen. Der königliche Erlass, der die Vergütung regelt, bezeichnet als Betreibervergütungspflichtigen jeden, der Kopien von geschützten Werken anfertigt oder kostenlos oder gegen Bezahlung anderen ein Kopiergerät zur Verfügung stellt.

In der Praxis handelt es sich also um Unternehmen, Copyshops, Behörden und Schulen, Verbände, Selbstständige und Freiberufler.

Bekommt also jeder jedes Jahr eine Zahlungsaufforderung zugeschickt? Nein. Das Gesetz verpflichtet Reprobel, jeden, der vernünftigerweise in Frage kommt und identifiziert werden muss, anzuschreiben. Privatpersonen werden nicht angeschrieben.

Warum müssen Sie eine Vergütung für Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken bezahlen?

Eigentlich ist es logisch: Urheber und Verleger leben vom Verkauf ihrer Werke. Wenn dieses Werk genutzt wird, ohne dass dem eine Vergütung gegenübersteht, dann stimmt etwas nicht. Sie möchten doch auch für Ihre Arbeit bezahlt werden, nicht wahr?

Die Vergütungen für Urheber und Verleger machen diese im Übrigen weniger abhängig von staatlichen Zuschüssen.

Zur Information: Die Hersteller und Importeure aller Geräte, mit denen Kopien gemacht werden können, bezahlen ihrerseits eine pauschale Vergütung für jedes dieser Geräte, das hat aber keinen Einfluss auf die anteilige Vergütung. Die beiden Vergütungen ergänzen einander, sie schließen einander nicht aus.