Kontrollen

Reprobel ist es den anspruchsberechtigten Urheber und Verlegern schuldig, dass der Einzug möglichst korrekt abläuft: Einige Methoden, den Einzug korrekt ablaufen zu lassen, sind:

  • Information. Reprobel tut ihr Bestes, um das Gesetz über das Kopieren geschützter Werke so verständlich wie möglich zu machen. Oft ist man sich nicht dessen bewusst, was ein geschütztes Werk ist. Nicht nur Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften sind geschützt, sondern auch Straßenkarten, Fotos, Zeichnungen, Tabellen und Grafiken oder Liedtexte.
  • Branchenvereinbarung. Reprobel schließt Branchenverträge mit Verbänden und Berufsverbänden. Diese Vereinbarungen und die einvernehmlich festgelegte Anzahl Kopien geschützter Werke bilden eine Richtschnur für die Evaluierung der Erklärungsformulare von Unternehmen, die diesem Sektor angehören.
  • Kontakt. Im Zweifelsfall nimmt Reprobel telefonisch oder schriftlich mit der Person Kontakt auf, die die Erklärung ausgefüllt hat.
  • Zahlung eines zusätzlichen Betrags. In bestimmten Fällen schlägt Reprobel die Zahlung eines zusätzlichen Betrags vor.
  • Gesetzliche Mittel. Bei erheblichen Zweifeln oder wenn jemand eindeutig nicht zahlen will, kann Reprobel auf die Mittel zurückgreifen, die der Gesetzgeber bereithält. Ein vereidigter Vertreter kann sich vor Ort begeben oder Reprobel kann verlangen, dass ein zusätzliches detailliertes Erklärungsformular ausgefüllt wird. Eine Kopie dieser Aufforderung wird dem Minister zugeleitet. Reprobel kann auch die Hilfe eines externen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Dies sind die ersten Schritte in einem Verfahren, das in einen Rechtsstreit münden kann. Reprobel ist stets bemüht, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, weil Urheber und Verlegern eine gute Beziehung mit den Benutzern ihrer Werke nutzt.