Erklärung
Jährliches Erklärungsformular
Üblicherweise wird auf der Basis eines jährlichen Erklärungsformulars bezahlt. Das Formular wird Ihnen im Juni für den vorhergehenden Zeitraum von Juli bis Juni zugeschickt. Sie haben bis Mitte August Zeit, um das Erklärungsformular vollständig und korrekt auszufüllen und Reprobel zurückzuschicken. Das ist die allgemeine Erklärung. Beachten Sie: Wenn Sie das Formular liegen lassen und es erst nach dem gesetzlich festgelegten Termin zurückschicken, kommen Sie nicht mehr in den Genuss des Vorzugstarif und zahlen mehr.
Geben Sie im Erklärungsformular die Gesamtzahl der Kopien an und schätzen Sie, wie hoch der Anteil der Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ist. Sie bezahlen nur für Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken. Im Lexikon-Teil dieser Website finden Sie Beispiele dafür, was urheberrechtlich geschützt ist und was nicht. Reprobel empfiehlt, das elektronische Erklärungsformular zu benutzen.
Sobald Ihre Erklärung bei Reprobel eingeht, hat die Verwertungsgesellschaft 220 Werktage Zeit, Ihre Erklärung zuzustimmen. Was, wenn Reprobel nicht mit der angegebenen Anzahl Kopien geschützter Werke einverstanden ist? Dann versucht Reprobel zunächst, sich mit Ihnen zu einigen. Und wenn das nicht gelingt? Dann fordert Reprobel zusätzliche Daten an oder bittet einen unabhängigen Dritten um eine Stellungnahme. Reprobel kann die Angelegenheit auch stets bei Gericht anhängig machen, etwas, was jeder doch lieber vermeidet.
Standardisierte Erklärung
Haben Sie nicht schon genug zu rechnen? Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern können sich auf das (vom Minister genehmigte) Raster von Reprobel stützen. Das ist die standardisierte Erklärung. Je nach Sektor, in dem Sie tätig sind, und der Anzahl Beschäftigten bezahlen Sie einen bereits ausgerechneten Betrag (der auf dem Sektordurchschnitt beruht). Auch in diesem Fall können Sie mit dem elektronischen Erklärungsformular Ihre Erklärung bequem und schnell abgeben.
